NÖ im Vergleich: Landtage im „Minderheitentest“

ZAHLEN ZUM TAG. Dass für einen Selbstständigen Antrag gleich sechs Abgeordnete nötig sind, ist ungewöhnlich. 

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ZAHLEN ZUM TAG. Dass für einen Selbstständigen Antrag gleich sechs Abgeordnete nötig sind, ist ungewöhnlich.

Als minderheitenfreundlich kann man die Geschäftsordnung des niederösterreichischen Landtages nicht bezeichnen. Im Gegenteil. Dass für einen Selbstständigen Antrag gleich sechs Abgeordnete nötig sind, ist einmalig – und hat zuletzt auch zu ungewöhnlichen Allianzen geführt: Freiheitliche und Grüne unterstützen sich bei der Einbringung gegenseitig. Aufgekündigt wurde eine entsprechende Vereinbarung erst diese Woche, als die Freiheitlichen die Einschränkung der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge forderten.

In den meisten österreichischen Landtagen reichen für einen Selbstständigen Antrag zwei Abgeordnete aus. In Oberösterreich sind dagegen drei, in Tirol vier und in Wien fünf Mandatare nötig. Der Wiener Landtag halt allerdings 100 Mitglieder; die fünf entsprechen also einem Anteil von fünf Prozent. Der nö. Landtag hat dagegen nur 56 Mitglieder – sechs entsprechend daher knapp elf Prozent.

Leichter möglich ist es nö. Landtagsabgeordneten zumindest, Anfragen an Regierungsmitglieder einzubringen; das kann einer alleine tun. Außer in Vorarlberg, Tirol und Wien, wo dies ebenfalls so ist, braucht es dafür überfall die Unterschrift von mindestens zwei Abgeordneten.

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