Föderalismus: 15a-Vereinbarungen hoch drei

BERICHT. Auch Gemeindebund will – neben dem Bund und den Ländern – Vertragspartner werden können.

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BERICHT. Auch Gemeindebund will – neben dem Bund und den Ländern – Vertragspartner werden können.

Die österreichische Staatsordnung enthält ein „Spezifikum“, wie es der Verfassungsjurist Bernd Christian Funk gegenüber Ö1 einmal ausdrückte: Sogenannte 15a-Vereinbarungen. Abgeschlossen werden können sie ausschließlich von Bund und Ländern. Doch jetzt will auch der Gemeindebund dazu berechtigt werden.

15a-Vereinbarungen sind nicht unproblematisch: Um das zu erkennen, muss man sich daran erinnern, dass es sehr viele Aufgaben gibt, die von mehreren Gebietskörperschaften erledigt werden. Wobei sie im schlimmsten Fall gegeneinander agieren. Wie bei der Mindestsicherung. Zwar werden zur Abstimmung eben diese 15a-Vereinbarungen abgeschlossen, wenn aber zum Beispiel der Bund der Überzeugung ist, dass die Länder ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, kann er (fast) nichts unternehmen. Recht bekommt er allenfalls vor dem Verfassungsgerichtshof; doch ob er diesen anruft, wird es sich zweimal überlegen. Umgekehrtes gilt natürlich auch für die Länder gegenüber dem Bund.

Abgeschlossen werden können 15a-Vereinbarungen ausschließlich von diesen beiden Gebietskörperschaften. Oft sind jedoch auch die Gemeinden davon betroffen. So ist Soziales eine Aufgabe, um die auch sie sich kümmern, um wieder die Mindestsicherung zu streifen. Das ist unbefriedigend für sie.

Der Gemeindebund will das daher ändern. In einer Stellungnahme zu einem Begutachtungsentwurf für eine neue Staatsvertragsregelung fordert er, „dass die kommunalen Spitzenverbände verfassungsrechtlich legitimiert werden, mit Bund und Ländern Art. 15a B-VG Vereinbarungen in jenen Angelegenheiten abzuschließen, die die Interessen der Gemeinden berühren“. 

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