BERICHT. ÖVP und FPÖ ist eine bloße Änderung der Schul-Hausordnungen offenbar zu riskant.
„Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass durch eine Änderung der bundesrechtlichen Bestimmungen gewährleistet werden kann, dass nicht nur während des Unterrichts, sondern auch in den Pausen sowie vor und nach den Unterrichtseinheiten auf dem gesamten Schulareal deutsch gesprochen wird“, heißt es in einem Initiativantrag, den ÖVP und FPÖ im Sinne ihres Koalitionsvertrags diese Woche im Landtag eingebracht haben. Soll heißen: Eine bloße Änderung des Hausordnungen ist ihnen zu riskant.
Zur Deutschpflicht hat der Landesschulrat vor wenigen Tagen den Schulen eine Änderung ihrer Hausordnung empfohlen: „Um Vorurteile und Ausgrenzungen zu vermeiden, werden wir auch außerhalb des Unterrichts Deutsch als gemeinsame Sprache verwenden“, lautet der zentrale Satz, der darin verankert werden soll. Eine gesetzliche Grundlage ist das allerdings noch nicht. Dafür soll sich die oberösterreichische Landesregierung auf Bundesebene stark machen.
Zur Begründung steht in dem Initiativantrag: „Wie aus einer rechtsgutachterlichen Stellungnahme der Direktion Verfassungsdienst beim Amt der Oö. Landesregierung hervorgeht, stehen einer verpflichtenden Anordnung an Schülerinnen und Schülern für die sprachliche Kommunikation in den Pausen sowie vor und nach den Unterrichtseinheiten, die Staats- bzw. Unterrichtssprache Deutsch zu verwenden bzw. einer Empfehlung staatlicher Organe in eine solche Richtung, verfassungsrechtliche Erwägungen nicht grundsätzlich entgegen.“
Vor diesem Hintergrund sei es „dringend geboten, durch eine Änderung des Schulunterrichtsgesetzes oder der Schulordnung sicherzustellen, dass nicht nur während des Unterrichts, sondern auch vor, zwischen und nach den Unterrichtseinheiten auf dem gesamten Schulareal deutsch gesprochen wird.“