„Zweifel an der Pressefreiheit“

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BERICHT. Die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption fordert Österreich auf, Korruptionsbekämpfung zu verbessern.

„Österreich muss seine Strategie zur Verhinderung von Korruptionsrisiken in der Regierung und in der Strafverfolgung verbessern“, schreibt GRECO, die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption, in einer Aussendung vom 1. März zu ihrem jüngsten Evaluierungsbericht. Als Missstand angeführt ist die leidige Inseratenkorruption.

„Eine laufende Korruptionsuntersuchung, in die der ehemalige Bundeskanzler Österreichs verwickelt ist, hat Zweifel an der Pressefreiheit im Land aufkommen lassen, da sie fragwürdige Verbindungen zwischen Politikern, Meinungsforschungsinstituten und den Medien aufgedeckt hat, insbesondere durch den Kauf günstiger Berichterstattung während der Wahlen 2017“, heißt es in dem Bericht. Mit dem ehemaligen Regierungschef gemeint ist Sebastian Kurz, ÖVP.

Dem Evaluierungsteam sei mitgeteilt worden, „dass es ein gesetzlich verankertes System der direkten Presseförderung für Tages- und Wochenzeitungen gibt, das jährlich rund 9 Mio. EUR ausschüttet; weitere 200 Mio. EUR werden jedoch jedes Jahr von öffentlichen Einrichtungen für Medienwerbung bereitgestellt. Dieser Betrag werde von Ministerien, Gebietskörperschaften und staatlichen Unternehmen für Öffentlichkeitsarbeit und Imagekampagnen ohne angemessene Kontrolle oder Überwachung ausgegeben, was Zweifel an der Transparenz, Fairness und angeblichen politischen Einflussnahme bei der Vergabe staatlicher Werbegelder aufkommen lasse.“

dieSubstanz.at hat erst vor wenigen Tagen auf das Missverhältnis zwischen der Presseförderung und reinen Regierungsinseraten (ohne Länder, öffentliche Unternehmen etc.) hingewiesen. Siehe Grafik: „Gefördert“ wird erstens eher freihändig über Inserate; und zweitens eher Boulevardjournalismus.

Auch der Verfahrensrichter im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss des Parlaments, Wolfgang Pöschl, sieht Missstände bei Inseraten, wie die „Kleine Zeitung“ berichtet: Es gebe einen großen Spielraum für die Auftragsvergabe nach unsachlichen Kritierien. Aus den Akten sei etwa erkennbar gewesen, dass Schaltungen „auf Wunsch des Büros“ einer Ministerin getätigt wurden.

Die türkis-grüne Regierung hat zwar Transparenzbestimmungen ausgeweitet, der Salzburger Kommunikationswissenschaftler Josef Trappel meint jedoch, dass das wenig bringt: „Erhöhte Transparenz verkleinert das Korruptionsrisiko nicht, wie die bisherigen Erfahrungen mit dem seit mehr als einem Jahrzehnt in Kraft befindlichen Gesetz zeigen. Vielmehr sollte eine verbindliche Obergrenze das Volumen der freihändig vergebenen Schaltungen eng begrenzen, und zwar sowohl was das Gesamtvolumen pro Jahr, als auch pro rechtsunterworfenem Rechtsträger betrifft. Beides findet sich nicht im Gesetzesentwurf.“

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