Lücke bei „Regierungsinseraten“

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BERICHT. Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger lässt in einer ganzseitigen Schaltung in der Gratiszeitung „Heute“ ausschließlich sich selbst bewerben.

Die Seite 76 der Jubiläumsausgabe der Gratiszeitung „Heute“ hat möglicherweise nicht wenige Leserinnen und Leser des Blattes vor ein Rätsel gestellt: Wer ist der grauhaarige Mann, der da zu sehen ist? Dem spärlichen Text ist es nicht zu entnehmen. Er lautet: „Herzlichen Glückwunsch zum 20-jährigen Jubiläum!“ Daneben steht nur noch „L_nz“.

Das ist die Marke, die sich die oberösterreichische Landeshauptstadt Linz gegeben hat. Und der grauhaarige Mann ist deren Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ, 63). Es lässt auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gerne für sich werben. So auch in der April-Ausgabe des oberösterreichischen „City Magazin“, dort allerdings nur viertelseitig. Wobei dasselbe Bild wie nun in „Heute“ verwendet wurde. Siehe Screenshot.

Die Sache ist ungewöhnlich und weist auf eine Lücke im Medientransparenzgesetz hin. In öffentlichen Inseraten darf demnach nicht auf Vertreter der obersten Organe gemäß Artikel 19 der Bundes-Verfassung hingewiesen werden („Kopfverbot“). Das sind der Bundespräsident, der Bundeskanzler, Minister und Staatssekretäre sowie Landeshauptleute.

Nicht aber einfache Bürgermeister wie eben Luger. Was er hier machen lässt, ist also nicht verboten. Anders wäre das zum Beispiel beim Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ), weil dieser zugleich Landeshauptmann ist.

Das ist nicht die einzige Lücke bei „Regierungsinseraten“. Es gibt weitere Lücken und Umgehungsmöglichkeiten, die auch in Anspruch genommen werden. dieSubstanz.at hat vor wenigen Wochen auf eine solche hingewiesen. Im redaktionellen Teil unmittelbar neben Inseraten von oberösterreichischen Landespolitikern brachte die Boulevardzeitung „Österreich“ Bilder von ebendiesen. Zum Beispiel auch von Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP).

Das Kopfverbot ist gut begründet, aber eben nicht umfassend: Es geht darum, keinen demokratiefeindlichen Persönlichkeitskult auf Kosten der Steuerzahler:innen aufkommen zu lassen.

Laut Medientransparenz- und -kooperationsgesetz haben öffentliche Inserate „ausschließlich der Deckung eines konkreten Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit zu dienen“. Das Glückwunsch-Inserat von Luger in „Heute“ erfüllt diese Voraussetzung wohl kaum. Weder von der Bundes- noch von den Landesregierungen oder der Stadt Wien gibt es eine vergleichbare Schaltung in der Jubiläumsausgabe der Gratiszeitung.

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