BERICHT. Europäische Kommission zweifelt, dass redaktionelle Unabhängigkeit gewährleistet ist – und verweist auf beträchtliche Dunkelziffer.
Auch in ihrem jüngsten Rechtsstaatlichkeitsbericht setzt sich die Europäische Kommission mit der österreichischen Inseratenpolitik auseinander. Sie umfasst Werbeaufträge, die öffentliche Einrichtungen, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen, vergeben; das reicht von Unternehmen bis zur Bundesregierung bzw. den Ressorts, die sie umfasst. Die Kommission äußert „Bedenken hinsichtlich Transparenz und Fairness der Zuteilung“; sowie der enormen Gesamtsumme mit noch dazu steigender Tendenz – unterm Strich werden zudem Zweifel angemeldet, ob die redaktionelle Unabhängigkeit in diesem System gewährleistet ist. Das ist zurückhaltend formuliert. Es ist offenkundig, dass es auch darum geht, Wohlwollen zu erkaufen, wie etwa Medienexperte Andy Kaltenbrunner hier bestätigt.
In ihrem Bericht erinnert die Kommission an eine beträchtliche Dunkelziffer: Kleinere Werbeaufträge müssen nicht veröffentlicht werden. Die Schwelle lag jahrelang bei 5000 Euro, seit einer Anpassung ist sie etwas höher. Laut Rechnungshof führt das dazu, dass „mindestens ein Drittel der öffentlichen Werbeaufträge nicht veröffentlicht“ werden, so die Kommission. Sprich: Veröffentlicht werden nur etwa zwei Drittel.
Beispiel: Im vergangenen Jahr belief sich das veröffentlichte Gesamtvolumen laut der Seite medien-transparenz.at auf 222 Millionen Euro. Geht man von einem nicht veröffentlichen Drittel auch in Bezug auf das Volumen aus, kommt man auf insgesamt 333 Millionen Euro. Beides sind Rekordwerte, die auch, aber nicht nur im Lichte von Corona-Informationskampagnen zu sehen sind. Vergleichbare Länder wie die Schweiz haben deutlich weniger dafür aufgewendet (vgl. Bericht dazu).
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