BERICHT. Burgenland sieht groben Schnitzer bei Inseratentransparenz und Unzulänglichkeit bei Journalismusförderung.
Ist es ein relevantes Kriterium für ein Online-Medium, zum Beispiel „in seiner Aufmachung (mit) einer Zeitung oder einem Magazin vergleichbar“ zu sein und pro Jahr einen redaktionellen Inhalt von „mindestens 30 Millionen Zeichen“ zusammenzubringen? Macht das Qualitätsjournalismus aus? Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) geht offenbar davon aus, in einem Begutachtungsentwurf für eine neue Qualitätsjournalismus-Förderung stellt sie jedenfalls darauf ab.
Von der burgenländischen Landesregierung, die von Hans Peter Doskozil (SPÖ) geführt wird, kommt beißende Kritik: In einer Stellungnahme stößt sie sich etwa daran, wie sehr auf Texte abgestellt wird. Zitat: „Unter Berücksichtigung der Trends in der Medienbranche ist diese Einschränkung auf „textbasiert“ innovationshemmend, einschränkend und ausschließend. Tatsächlich wird nicht-textbasiertem Journalismus (etwa in Form von Bewegtbildern oder Datenvisualisierung) Qualität von vornherein abgesprochen. Eine Begründung für eine derart realitätsferne Abgrenzung findet sich auch in den Erläuternden Bemerkungen nicht.“
Bei einer ebenfalls vorgesehenen Änderung der Inseratentransparenz sieht das Burgenland einen groben Schnitzer: Geplant ist, eine Veröffentlichung von Angaben über Schaltungen nicht nur in periodischen, sondern auch in nicht periodisch erscheinenden Medien und ab dem ersten Euro. Bisher gibt es eine Bagatellgrenze von 5000 Euro pro Quartal. Aus Eisenstadt kommt der Hinweis, dass hier unter anderem diese Verfassungswidrigkeit drohe: Eine Änderung des übergeordneten Bundesverfassungsgesetzes ist nicht vorgesehen. Im Bundesverfassungsgestz über die Transparenz von Medienkooperationen würde damit weiterhin stehen, dass nur Inserate in periodischen Medien zu melden sind. Wer einfachgesetzlich davon abweichen will – was vernünftig ist, um Umgehungskonstruktionen zu verhindern -, muss auch dieses Verfassungsgesetz ändern. Darauf ist ganz offensichtlich vergessen worden, wie ein Blick in den Begutachtungsentwurf und die dazugehörenden Unterlagen bestätigt.
Im Übrigen lässt Doskozil in der Stellungnahme eine grundsätzliche Kritik bestätigen: Transparenz allein ist wertlos. Es sei etwa „Medienmitarbeiter:innen im Bereich des Investigativ- und des Datenjournalismus zu verdanken, dass über die Jahre grundlegende Erkenntnisse“ daraus gewonnen werden konnten. Sprich: Nötig wäre auch eine Instanz, die die Angaben analysiert und eine Aussage trifft dazu.