BERICHT. Von wegen „saubere Trennung“ im Falle einer Parteigründung: Das ist ein zwingender Ausschließungsgrund. Und Punkt.
Schon bemerkenswert, wie sich der Grünen-Politiker Peter Pilz spielt: In einem Interview mit der „Kleinen Zeitung“ verkündete er, eine „saubere Trennung“ von seiner bisherigen Partei durchzuführen, wenn er eine eigene Liste gründet: „Für mich ist klar, dass ich dann meine Parteimitgliedschaft zurücklege, aus der Partei austrete, den Grünen Klub verlasse und mein Büro räume.“
Das ist insofern bemerkenswert, als er gar keine andere Wahl hätte. Er würde allenfalls einem Parteiausschluss zuvorkommen. Ein solcher wäre nämlich zwingend, wie ein Blick in die Statuten zeigt.
Parteiausschlüsse werden in den Statuten der Landesorganisationen geregelt. In dem der Wiener ist das in Punkt 5.4 der Fall. Wobei es unter anderem heißt: „Eine Aberkennung der Mitgliedschaft kann ausschließlich aufgrund eines groben Verstoßes gegen die in Punkt 2 genannten Grundsätze der Grünen – Grüne Alternative Wien erfolgen. Darüber hinaus ist eine Aberkennung wegen aktiver Beteiligung an Konkurrenzkandidaturen und Mitgliedschaft bei konkurrierenden Parteien zwingend.“
Für die Grünen selbst ist das natürlich ein brisanter Punkt: Wenn Pilz bei seiner Parteigründung von weiteren Abgeordneten, wie Gabriela Moser und Karl Öllinger, unterstützt wird, geht es nicht nur um einen Ausschluss, sondern um mehrere; und das wäre dann schon eine Abspaltung.
Der erwähnte Punkt 2 wirft im Übrigen die Frage auf, ob Pilz nicht bereits grob gegen die Grundsätze verstößt, indem er sich ziert, die Listenwahlergebnisse zu akzeptieren. Die Grundsätze lauten jedenfalls: basisdemokratisch, feministisch, gewaltfrei, ökologisch, selbstbestimmt und solidarisch. Mit „basisdemokratisch“ hat Pilz jedoch ein Problem: Eine Mehrheit der Delegierten des letzten Bundeskongresses hat nicht ihm, sondern Julian Schmid den vierten Bundeslistenplatz zugesprochen, und das treibt den 63-Jährigen nun an, ein eigene Partei zu gründen.
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