Wahlkampfkosten: NÖ klotzt

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BERICHT. Nach Oberösterreich und Wien die mit Abstand höchste Obergrenze. Und: In der Steiermark ist sie nicht nur viel niedriger, sondern wird auch eingehalten.

Eine Wahlkampfkostenbegrenzung ist wichtig: Es handelt sich um einen Beitrag, möglichst faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und vor allem auch kleineren Parteien eine Chance zu geben. Insofern geht es auf Kosten größerer Parteien. Entscheidend ist jedoch, wie hoch die Grenze ist und ob sie eingehalten wird; oder ob sie ignoriert wird und Strafen einfach in Kauf genommen werden.

Im Fokus steht zurzeit Niederösterreich, wo am 29. Jänner eine Landtagswahl stattfindet. Die Wahlkampfkostenobergrenze beträgt hier sechs Millionen Euro. Das entspricht 4,66 Euro pro wahlberechtigter Person und ist etwa viel Mal mehr als bei einer Nationalratswahl, wo die Obergrenze (österreichweit!) sieben Millionen Euro beträgt.

Im Bundesländervergleich sei das nicht viel, meint ÖVP-NÖ-Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner: Damit liege man „im Mittelfeld“. Ebner muss einen sehr weiten Begriff davon haben, was ein Mittelfeld ist: In Oberösterreich und Wien liegt das Limit ebenfalls bei sechs Millionen Euro. Das waren bei den jüngsten Urnengängen dort 5,48 bzw. 5,30 Euro pro Kopf, also etwas mehr als nun in Niederösterreich.

Auf der anderen Seite aber gibt es Bundesländer, in denen man mit viel weniger auskommt. In Vorarlberg handelt es sich um 2,85 Euro pro wahlberechtigter Person, in Kärnten gar nur um 1,15 und in der Steiermark überhaupt nur um 1,05 Euro (diesen Werten entsprach die gesetzlich festgelegte Obergrenze von einer halben bzw. einer Million Euro bei den dortigen Landtagswahlen 2018 und 2019).

In Kärnten wurde diese Begrenzung – wie zuletzt etwa auch in Niederösterreich durch die ÖVP, die zur Strafe laut Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner „eine kleine Gebühr“ bezahlen musste – überschritten. Und zwar trickreich, wie der ORF berichtete: SPÖ und FPÖ finanzierten ihre Kampagnen teilweise über eine Werbeagentur oder den Landtagsklub. Das Team Stronach pfiff überhaupt auf das Gesetz und gab mit rund 1,4 Millionen Euro fast drei Mal mehr aus als erlaubt. Umso bemerkenswerter ist, dass sich in der Steiermark, wo die Grenze pro Kopf am niedrigsten ist, vor drei Jahren laut Landesrechnungshof alle Parteien daran hielten – auch die beiden größten, also SPÖ und ÖVP.

In zwei Bundesländern gibt es keine Wahlkampfkostenbegrenzung. Gegen eine freiwillige Selbstbeschränkung sprach sich im vergangenen Landtagswahlkampf in Tirol die ÖVP aus, so der ORF. Auch im Burgenland findet sich in keinem Landesgesetz eine Obergrenze. Dabei hatte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil eine solche – in Höhe von 300.000 Euro – im vergangenen Mai ausdrücklich angekündigt. Und zwar in Verbindung mit einem Verbot von Spenden, aber auch Plakaten. Damit ging Kritik einher, dass das der absolut regierenden Landeshauptmann-Partei SPÖ nützen würde. Kleinere Parteien hätten es in dem Land ohne große Medienvielfalt und eben auch ganz ohne Plakate noch schwerer, sich überhaupt bemerkbar zu machen.

In Salzburg gibt es eine besondere Regelung: Die Parteien sind hier gesetzlich angehalten, sich um ein Übereinkommen für möglichst niedrige Wahlkampfkosten zu bemühen. Aber: Unabhängig davon erhalten sie nur dann eine Förderung, wenn sie „in den letzten sechs Monaten vor der nächsten Landtagswahl nicht mehr als ein Drittel der gesamten Parteienförderungsmittel (…) für die Wahlwerbung“ ausgeben. Auch daraus ergibt sich eine Obergrenze: Die größte Partei, die ÖVP, wurde im Landtagswahljahr 2018 mit knapp zwei Millionen gefördert. Ein Drittel davon entsprach damals 1,68 Euro pro wahlberechtigter Person.

Anmerkung: In einer ursprünglichen Fassung dieses Textes hieß es, Salzburg habe keine Obergrenze. Das wurde richtiggestellt.

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