Kanzlerwahl: 0 Stimmen

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ZAHLEN ZUM TAG. ÖVP-Vertreter versuchen, das Wahlergebnis umzuinterpretieren. Dem gehört widersprochen.

Die ÖVP hat bei der Nationalratswahl die mit Abstand meisten Stimmen erhalten. Bundespräsident Alexander der Bellen erteilte ihrem Obmann, Sebastian Kurz, wenig später den Auftrag, „eine von einer Mehrheit im Parlament unterstützte Bundesregierung zustande“ zu bringen. Das Ergebnis ist bekannt, Kurz konnte die Grünen dafür gewinnen.

Am 7. Oktober 2021 machte die Präsidentin des ÖVP-Seniorenbundes, Ingrid Korosec, im Namen aller Teilorganisationen der Partei eine Aussendung mit einem bemerkenswerten Halbsatz gleich zu Beginn. Zitat: „Sebastian Kurz wurde zweimal von den Österreicherinnen und Österreichern zum Bundeskanzler gewählt (…)“

Die Absicht ist klar: Kurz soll ins Zentrum gerückt werden. Es gehe allein um ihn, sehr viele wollten in „stürzen“ (Korosec), daher gelte es jetzt erst recht, ihn zu unterstützen. In Verbindung mit der Darstellung, alle Österreicherinnen und Österreicher, hätten ihn nach 2017 auch 2019 wieder zum Kanzler gewählt, erinnert das an den Geist der Dritten Republik von Jörg Haider, in der ein mächtiger Staatschef an die Stelle der Parteien tritt.

Die Verfassung sieht etwas anderes vor. Zur Veranschaulichung angefügte Grafik: Man kann unterstellen, dass Wählerinnen und Wähler das Motiv hatten, Sebastian Kurz zum Bundeskanzler zu wählen, getan wurde es durch keine einzige der 4,8 Millionen abgegebenen gültigen Stimmen. Es handelte sich ja um eine Nationalratswahl.

Und die ÖVP hat mit 1,8 Millionen zwar eine starke, aber eine relative Mehrheit der Stimmen erreicht. Drei Millionen wählten eine andere Partei. Insofern erlebt Österreich gerade ein Stück gelebte Demokratie: Die Parteien, die diese Mehrheit von drei Millionen Wählerinnen und Wähler repräsentieren und die im entscheidenden Parlament auch entsprechend vertreten sind, wollen aufgrund der jüngsten Vorfälle Kurz nicht mehr als Kanzler, sie haben die Möglichkeit, ihm das Misstrauen auszusprechen, womit er sein Amt verlieren würde – das ist ein Vorgang, für den die Verfassung sogar ausdrücklich ein Regelwerk vorsieht.

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