BERICHT. Die Einholung nötiger Unterstützungserklärungen für eine Kandidatur bei einer Bundespräsidenten-Wahl ist schikanös geregelt.
Es gibt gute Gründe, für eine Kandidatur bei einer Bundespräsidenten-Wahl gewisse Schwellen vorzusehen. Die Sache ist jedoch heikel: Es davon abhängig zu machen, ob zum Beispiel einer wie Marco Pogo (Dominik Wlazny) ein ernstzunehmender Werber ist, geht nicht. Wer soll das feststellen? Daher wird das auch nicht gemacht. Problematisch erscheint, wie schon die Einholung nötiger Unterstützungserklärungen geregelt ist.
Wer kandidieren will, muss der Wahlbehörde 6000 Unterstützungserklärungen vorlegen. Dabei handelt es sich nicht nur um Formulare, die von ebenso vielen Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben sind. Unterstützungswillige müssen zunächst persönlich das Gemeindeamt ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen, um bestätigen zu lassen, dass sie in der Wählerevidenz eingetragen und wahlberechtigt sind.
Das ist aus vielen Gründen schikanös: Es benachteiligt Kandidaten, die keine mobilisierungsstarken Parteiorganisationen hinter sich haben. Vor allem aber trägt es zwei gegenläufigen Entwicklung nicht Rechnung: Immer mehr Menschen (z.B. Studierende, die fortlaufend zahlreicher werden) leben zumindest unter der Woche, wenn die Gemeindeämter offen sind, nicht an ihrem Hauptwohnsitz. Auf der anderen Seite wird auf die Möglichkeiten der Digitalisierung gepfiffen.
Bis 2008 sollen alle Behördengänge online möglich werden, hatte die Regierung schon vor bald 20 Jahren unter dem damaligen Kanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) wissen lassen. Gut, dass es länger dauern kann, hat man zuletzt etwa beim elektronischen Impfpass gesehen; er hat auch eher Jahrzehnte auf sich warten lassen. Umso vorsichtiger äußerten sich Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Staatssekretär Forian Tursky (ÖVP) unlängst, als sie eine halbe Ewigkeit nach Schüssel ankündigten, dass bis 2024 „ein Großteil“ der Behördengänge digital möglich werden soll.
Wobei man eben nicht so tun darf, als würde es noch gar nichts geben: Auch Demokratie läuft schon „digital“ – zwar nicht bei Wahlen („e-Voting“), sondern bei Volksbegehren. Bei ihnen ist man überhaupt viel großzügiger: „Volksbegehren können unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at (Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich) unterschrieben werden.“ Das zeigt, was geht. Wenn man will.
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