Verschärftes Amtsgeheimnis

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ANALYSE. Im Sinne der Informationsfreiheit wäre es weniger übel, es würde sich nichts ändern.

Die Kommunen sind nicht gegen die Abschaffung des Amtsgeheimnisses bzw. die Einführung von Informationsfreiheit, wie Gemeindebundpräsident Alfred Riedl immer wieder betont. Das Problem ist eher, wie er sich das vorstellt: Der Bund soll ein Register einrichten, in das die Städte, Märkte und Dörfer gewisse Daten einspielen. Darüber hinaus möge man sie jedoch nicht weiter behelligen. Was man wolle, sei unter anderem dies: „Eine Reduktion der Informationsansuchen.“ Das sagt Riedl in einem Interview, das auf der Website des Gemeindebundes steht.

Sein Wunsch soll in Erfüllung gehen. Schon im vergangenen Frühjahr erklärte Bundeskanzler Karl Nehammer auf dem ÖVP-Parteitag: „Wir sperren uns nicht gegen Informationsfreiheit, aber wir sind auch die Partei der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Ja zu Transparenz, aber auch ja zu einer funktionierenden Verwaltung, die nicht von Querulanten lahmgelegt werden kann.“

Riedl kann beruhigt sein: Bis zum Sommer möchte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) einen überarbeiteten Begutachtungsentwurf vorlegen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „profil“. Schon bisher war geplant, aus einem Amtsgeheimnis mit Ausnahmen eine Informationsfreiheit mit Beschränkungen zu machen. Zu älteren, ähnlichen Plänen hat der Verwaltungsrechtler Ewald Wiederin einmal angemerkt, dass das auf eine Verschärfung hinauslaufen würde. Es schaut jetzt wirklich so aus.

Erstens: Vorgesehen ist, dass „Jedermann“ (aber nicht -frau) das Recht auf Zugang zu Informationen erhält. Aber: „Dies gilt nicht, soweit deren Geheimhaltung aus zwingenden integrations- und außenpolitischen Gründen, im Interesse der nationalen Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, zur Vorbereitung einer Entscheidung, zur Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens einer Gebietskörperschaft oder eines sonstigen Selbstverwaltungskörpers oder zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen erforderlich und gesetzlich nicht anderes bestimmt ist. Die gesetzlichen beruflichen Vertretungen sind in Bezug auf Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs nur gegenüber ihren Angehörigen informationspflichtig.“

Sprich: Kammern sind ausgenommen und alle anderen Stellen könnten hier eine Handreichung für Begründungen erhalten, keine Information zu gewähren.

Umso schlimmer ist Zweitens: Edtstadler kündigt im „profil“ an, dass für die Gemeinden die Datenschutzbehörde als Beratungsstelle fungieren und auch entsprechend personell ausgestattet werden solle; sie erhalten quasi einen Anwalt. Und die Bürgerinnen und Bürger? Von einem Informationsfreiheitsbeauftragten oder einer -beauftragten will Edtstadler nichts wissen. Es soll als kein niederschwelliges Angebot geben, das bei der Durchsetzung von Informationsfreiheit behilflich sein könnte. Gerade wenn die andere Seite aber durch die Datenschutzbehörde gestärkt werden soll, ist das ein Unding. Es zeigt, worauf es hinauslaufen soll: De facto auf ein verschärftes Amtsgeheimnis.

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