BERICHT. Gesamtzahlen blieben in der jüngeren Vergangenheit unverändert hoch, wie der Justizminister berichtet.
Als Ausdruck der Sicherheitslage gilt die polizeiliche Kriminalitätsstatistik. Dabei schränkt das zuständige Innenministerium selbst ein, dass es sich dabei ausschließlich um eine Anzeigestatistik handelt. Und das bedeute zweierlei: „Das Dunkelfeld der Kriminalität wird ebenso nicht erfasst wie der Ausgang der Gerichtsverfahren.“ Was letztere betrifft, führt ein Bruchteil der Anzeigen zu Verurteilungen. Das ist einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) zu entnehmen.
Der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Harald Stefan hatte sich nach den Statistiken erkundigt, die im Justizressort zu Vergewaltigungen geführt werden. Ergebnis: Die Zahl der Anzeigen betrug im vergangenen Jahr 1258. Damit war sie um 17 höher als 2014 und um neun niedriger als 2013. Zu einer Anklage kam es in einem Fünftel der Fälle (2015: 231), zu Verurteilungen in einem Zehntel: 2013 127 Mal, 2014 128 Mal und 2015 117 Mal.
Eine Vergewaltigung kann laut Strafgesetzbuch (§201) mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren bestraft werden. Hat sie eine schwere Körperverletzung zur Folge, sind bis zu 15 Jahre möglich, bei Todesfolge Lebenslänglich.