Souverän, nicht Untertan

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BERICHT. Wirklich fallen wird das Amtsgeheimnis nur, wenn staatliche Stellen auch ihre Haltung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern ändern.

Die angesagte Übung lautet „Information statt Amtsgeheimnis“, nicht nur der entsprechende Begutachtungsentwurf von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), sondern viel mehr noch die vorliegenden Stellungnahmen sind jedoch dazu angetan, sich allenfalls nur geringfügige Änderungen zu erwarten. Tenor: Länder, Gemeinden und andere Teile des Staates geben an, mehr Offenheit sehr zu begrüßen, melden dann jedoch Vorbehalte an; immer wieder unter anderem jenen, wonach es mit einem schier unzumutbaren Aufwand verbunden wäre, Bürgerinnen und Bürgern gewünschte Informationen zur Verfügung zu stellen.

Das mag in der Tat vorkommen. Im Zweifelsfall muss der Aufwand jedoch zumutbar sein. Was heißt „zumutbar“? Es sollte selbstverständlich sein.

Die Nicht-Regierungsorganisation „Transparency International“ sieht sich in ihrer Stellungnahme zu einer entscheidenden Klarstellung gezwungen: Die Bevölkerung sei nicht Objekt der Verwaltung, „das sich tunlichst ruhig verhalten soll“, sondern als Subjekt zu begreifen, „als Akteur, dem es zusteht, in die Verwaltung hineinzuschauen, genauer: in seiner Verwaltung hineinzuschauen.“ Nachsatz: „Das ist eine unabdingbare Voraussetzung von Transparenz, Prävention gegen Korruption, Steigerung effizienten Verwaltungshandelns und sorgsamen Umgangs mit öffentlichen Mitteln.“

Der grundsätzliche Anspruch der Bürgerinnen und Bürger gegenüber staatlichen Stellen ist durch die vorliegenden Pläne nicht ausreichend gewährleistet. Darauf lässt die Abwehrhaltung vieler Stellen gegenüber geplanten Informationsrechten und -pflichten schießen, aber auch der Entwurf selbst.

In der Stellungnahme von Transparency International, die von Vorstandsmitglied Georg Krakow gezeichnet ist, wird das zum Beispiel folgendermaßen zum Ausdruck gebracht: Bürgerinnen und Bürgern wird keine Informationsbeauftragter zur Seite gestellt, der ihnen helfen könnte, ihre Rechte durchzusetzen. Im Wissen, dass es ohne einen solchen immer wieder schwierig werden dürfte für sie, wird er von zahlreichen Nicht-Regierungsorganisationen gefordert. Auf der anderen Seite aber sieht der Entwurf vor, dass die Datenschutzbehörde staatliche Stellen beraten soll, was sie (nicht) veröffentlichen müssen bzw. dürfen. Damit erscheinen sie grundsätzlich gestärkt gegenüber dem Souverän.

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