BERICHT. Bauernvertreter glauben, dass es bereits genug Transparenz gibt. WKÖ findet Beschränkungen gut.
Ob sich durch die geplante Abschaffung des Amtsgeheimnisses bzw. Einführung einer Informationsfreiheit mit weitreichenden Beschränkungen viel ändern wird, ist fraglich. Die Landwirtschaftskammer geht jedoch auf Nummer sicher; sie stößt sich grundsätzlich daran, dass eine „Pflicht zur aktiven Informationsveröffentlichung und ein einklagbares Recht auf Zugang zu staatlichen und bestimmten unternehmerischen Informationen“ geschaffen werden könnte. In ihrer Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf teilt sie mit, dass sie das kritisch sehe, „da die bestehenden Auskunftsgesetze bereits seit vielen Jahren eine ausreichende Grundlage für die Informationsbeschaffung darstellen“.
Das ist umso bemerkenswerter als für Kammern bzw. berufliche Interessensvertretungen ohnehin eine Ausnahme vorgesehen ist: Sie sollen lediglich gegenüber ihren Pflichtmitgliedern informationspflichtig werden. Der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) gefällt das, wie sie in ihrer Stellungnahme bestätigt: Das sei „sachlich gerechtfertigt, weil die Selbstverwaltungskörperschaften zum Zweck der Erfüllung bestimmter Aufgaben ihrer Mitglieder geschaffen sind, von diesen finanziert werden und ihre demokratische Legitimation von diesen her empfangen“.
Der „Verband Österreicher Zeitungen“ (VÖZ) sieht das etwas anders: „Als gesetzlich eingerichtete Selbstverwaltungskörper mit verfassungsrechtlicher Bestandsgarantie (Art. 120a ff B-VG), Befugnis zur Wahrnehmung übertragener Verwaltungsaufgaben bzw. Mitwirkung an der Vollziehung (Art. 120b Abs. 2, 3 B-VG) und Pflichtmitgliedschaftsprinzip zählen sie (Kammern; Anm.) zum Kernbereich des staatlichen Organisationsgefüges. Gerade Informationen betreffend die „großen“ gesetzlichen Interessenvertretungen – Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer – sind regelmäßig von allgemeinem Interesse, auch für nicht Kammerangehörige.“
Man kann das konkretisieren, ohne weiter auf die jüngsten Berichte über eine sehr spendable Wirtschaftskammer bzw. „Bestatter auf Vergnügungsreise in Athen“ oder „Zuschüsse fürs Golfen der Handelsdelegierten“ einzugehen: Gerade in der Coronakrise hat ganz besonders die Wirtschaftskammer eine Kernaufgabe des Staats übernommen: die Abwicklung von Hilfsleistungen im Allgemeinen und dem Härtefall-Fonds im Besonderen. Hier haben sich nicht nur ihre Mitglieder an sie wenden dürfen, sondern sich ihr z.B. auch Freiberufler anvertrauen müssen.
Von der Arbeiterkammer liegt auf der Website des Parlaments noch keine Stellungnahme vor.
dieSubstanz.at spricht Sie an? Unterstützen Sie dieSubstanz.at >