Gewaltschutzpaket: 150 Jahre zurück

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BERICHT. 1854 wurden lebenslange Freiheitsstrafen für Unter-20-Jährige abgeschafft. ÖVP und FPÖ planten die Wiedereinführung.

Beim „Gewaltschutzpaket“, auf das sich die schwarz blaue Koalition verständigt hatte, drückte Justizminister Clemens Jabloner die Stopp-Taste. Begründung: Die Übergangsregierung wolle nicht die Werte-Entscheidungen treffen, die mit dieser Strafrechtsreform verbunden wären. Die Vorgehensweise ist ganz offensichtlich gut begründet. Die Änderungen wären sowohl grundsätzlich als auch massiv. Das verdeutlicht eine Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf, die der Wirtschaftsstrafrechtler Robert Kert von der Wiener WU soeben abgeliefert hat.

Ziel des Gewaltschutzpaketes waren unter anderem strengere Sexualstrafbestimmungen. Im Übrigen sollten junge Erwachsene bzw. Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, keine Sonderbehandlung mehr erfahren, sondern Erwachsenen gleichgestellt werden. Sprich, so Kert: „Damit wird die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafen für junge Erwachsene ermöglicht.“

Was harmlos klingt, würde einem historischen Schritt gleichkommen: „Eine derartige Gesetzesänderung bedeutet einen Rückschritt in der Kriminalpolitik um mehr als 150 Jahre“, wie Kert weiter ausführt: „Bereits das StG hat 1853 keine lebenslange Freiheitsstrafe für Personen unter 20 Jahren vorgesehen.“

Zur Novelle hatte die alte Regierung eine „Task Force“ mit Experten eingesetzt. Laut Kert wurde diese Maßnahme dort aber nicht erörtert. Außerdem kritisiert er: „Die Einführung der lebenslangen Freiheitsstrafe wird auch in den Erläuterungen nicht näher begründet. Daher ist es schwer nachzuvollziehen, warum dieser Schritt für notwendig gehalten wird. Auf Grundlage der aktuellen empirischen Untersuchungen und der Kriminalstatistik lässt sich eine derart grundlegende Abkehr von der bisherigen Kriminalpolitik nicht rechtfertigen. Es macht Sinn, dass junge Erwachsene in das Jugendstrafrecht einbezogen werden. Wie die Forschung zeigt, verlängert sich die neurobiologische Reifung des Gehirns in das Alter über 20 Jahre. Es ist daher insbesondere für die Spezialprävention wichtig, dass diese Personen mit entsprechender Behutsamkeit behandelt werden. (Lange) Freiheitsstrafen sind dafür sicher nicht das richtige Instrument, sondern haben gerade bei Heranwachsenden eher den gegenteiligen Effekt, dass die Entwicklung einer kriminellen Karriere gefördert wird, weil die Resozialisierung erschwert wird. Ziel des Strafrechts muss es aber vielmehr sein, dass das Fortkommen der jungen Erwachsenen gefördert und nicht durch eine stigmatisierende lange Freiheitsstrafe behindert wird.“

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