Augenauswischerei

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BERICHT. Mehr und mehr zeigt sich, dass das, was Verfassungsministerin Edtstadler zu vermeintlicher Informationsfreiheit plant, nicht ernstgemeint ist.

Wieviel verdienen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Vorarlberg? Die „Vorarlberger Nachrichten“ haben versucht, es vollständig zu dokumentieren. Grundsätzlich hätte das ja kein Problem darstellen dürfen. Laut Gemeindegesetz, so die Zeitung, hätten sie derlei – von sich aus – im Internet zu veröffentlichen. Allein: 44 von 96 taten es nicht. Sprich: Fast die Hälfte ignorierte die Verpflichtung.

Im Zuge einer Recherche darauf angesprochen, erteilten die meisten dieser Gemeinden dann doch Auskunft. Ein halbes Dutzend verweigerte ebendiese jedoch trotz mehrmaliger Nachfrage, wie die VN berichteten.

Das Beispiel zeigt: Die Abschaffung der kalten Progression bzw. Einführung sogenannter Informationsfreiheit ist ohne Einführung von Informationsfreiheitsbeauftragten nicht ernst gemeint. Schlimmer: Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat im Frühjahr angekündigt, dass sich kleine Gemeinden in Bezug auf die praktische Auslegung der Informationsfreiheit durch die Datenschutzbehörde beraten lassen können sollen. Informationsfreiheitsbeauftrage, die Bürgerinnen und Bürgern – oder Journalistinnen und Journalisten – umgekehrt bei der Durchsetzung ihrer Rechte zur Seite stehen können, sind jedoch ausdrücklich nicht vorgesehen. 1:0 gegen sie.

In Deutschland gibt es derartige Stellen. Im vergangenen Jahr haben sie laut netzpolitik.org beispielsweise festgestellt, dass Chats von Regierungsmitgliedern unter das dortige Informationsfreiheitsgesetz fallen.

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