BERICHT. Budgetbeschlüsse seit 2017 haben nicht zu einer nachhaltigen Sicherung des Pensionssystems geführt. Im Gegenteil, wie eine Auswertung zeigt.
Gerade auch wenn man der Überzeugung ist, dass es ein gutes Pensionssystem geben muss, das ein Altern in Würde ermöglicht, könnte man die Politik der vergangenen Jahre kritisch sehen. Sie hat zwar Leistungen verbessert, sich aber gar nicht um eine längerfristige Absicherung gekümmert. Entlastungen wurden vielmehr so sehr als Selbstzweck zelebriert, dass man sich fragen muss, wie sich die ganze Rechnung ausgehen soll. Nahliegend wäre eher sogar eine Debatte über höhere oder neue Steuern und Beiträge gewesen, um diese Widersprüchlichkeit zwischen ausgabenerhöhender und einnahmenbegrenzender Politik aufzulösen.
Auf Anfrage der Neos-Abgeordneten Karin Doppelbauer hat der Budgetdienst des Parlaments eine Kurzstudie zur langfristigen fiskalischen Wirkung der Pensionsbeschlüsse 2017 bis 2020 erstellt. Ergebnis: Es kommt dauerhaft zu Mehrausgaben in Höhe von rund einer Milliarde Euro pro Jahr. Siehe Grafik.
Die Liste der Beschlüsse ist lang – und hier der Vollständigkeit halber ausgeführt: Zunächst stehen da die Pensionsanpassungen 2018 bis 2022. „In den Jahren 2018 bis 2022 haben bereits in Pension befindliche Personen teilweise eine vom gesetzlich vorgesehenen Anpassungsfaktor abweichende Pensionsanpassung erhalten“, betont der Budgetdienst.
Weiter: „Erhöhung der Ausgleichszulage und Einführung des Pensionsbonus: Die Richtsätze für die Ausgleichszulage wurden stärker erhöht als der Anpassungsfaktor und mit dem Pensionsbonus erfolgte eine Aufstockung von niedrigen Pensionen bei Vorliegen von ausreichenden Beitragsjahren aus Erwerbstätigkeit.“
Dazu kam eine „Neuregelung der Wartefrist für die erste Pensionsanpassung: Die einjährige Wartefrist für die erste Pensionsanpassung wurde zunächst gänzlich abgeschafft und in weiterer Folge durch eine Aliquotierung der erstmaligen Pensionsanpassung ersetzt.“
Bei 45 Beitragsjahren wurde eine abschlagsfreie, vorzeitige Alterspension geschaffen: „Die Abschläge bei einem Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter sind bei Vorliegen von 45 Beitragsjahren aus Erwerbstätigkeit temporär für Pensionsantritte 2020 und 2021 entfallen. Beim Sonderruhegeld bleibt die Abschlagsfreiheit auch nach 2021 weiter bestehen.“
Weniger bekannt ist der sogenannte Frühstarterbonus: „Ab 2022 wird für jeden Beitragsmonat vor Vollendung des 20. Lebensjahres ein Frühstarterbonus iHv 1 EUR monatlich als Bestandteil der Pension zuerkannt. Der Frühstarterbonus ist mit höchstens 60 EUR monatlich begrenzt.“ Schließlich kam es zu einer Entlastung von pensionierten Landwirten.
Wie gesagt: Gerade wenn man die eine oder andere oder überhaupt alle Maßnahmen unterstützt, sollte man sich auch einer Debatte über eine langfristige Absicherung des Pensionssystems stellen. Auf eine solche wird jedoch gepfiffen. Walter Pöltner ist daher unter Protest als Chef der staatlichen Alterssicherungskommission zurückgetreten.
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