BERICHT. In Österreich würde es sehr viel Handlungsbedarf geben. Laut einer Studie des Budgetdienstes des Parlaments wird dem auch die aktuelle Regierung nur bedingt gerecht.
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) können zumindest darauf verweisen, dass sie von den Vorgängerregierungen, denen Kurz seit 2011 angehörte, einen Reformstau übernommen haben. Das verdeutlicht eine Auswertung länderspezifischer Empfehlungen, die die EU-Kommission den Mitgliedstaaten regelmäßig unterbreitet.
Der Budgetdienst des österreichischen Parlaments liefert dazu in einer aktuellen Studie einige Werte: Österreich hat 2011 bis 2017 gerade einmal zwei Prozent der Empfehlungen vollständig umgesetzt. Alle Mitgliedstaaten zusammen bringen es mit neun Prozent auf einen viermal höheren Wert. Auf der anderen Seite verzeichnete Österreich bei zwölf Prozent der Empfehlungen keine Fortschritte, während es sich bei den „EU 28“ um lediglich zwei Prozent handelte (siehe Grafik).
Ob sich der Reformsau nun auflöst, bleibt abzuwarten. Wesentliche Punkte geht auch diese Regierung nur zum Teil oder gar nicht an, andere lässt sie offen. Drei Beispiele:
- Zur Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters gibt’s weitere Bemühungen. Die Harmonisierung des Pensionsantrittsalters für Frauen und Männer wird jedoch nicht angegangen. Laut EU-Kommission bleiben damit „Herausforderungen in Bezug auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen bestehen“.
- Auch im Gesundheitsbereich ortet die Kommission gewisse Anstrengungen, „das Problem der allgemeinen Überschneidung von Zuständigkeiten im Gesundheitswesen bleibt jedoch bestehen.“
- Im Zentrum schwarz-blauer Bemühungen steht eine Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung. Nicht zuletzt die Reduktion des Arbeitslosenversicherungsbeitrages, die mit 1. Juli in Kraft getreten ist, soll dazu führen. Die Kommission sieht jedoch Fragezeichen. So solle es 2020 zwar zu einer Senkung des Lohn- und Einkommensteuer-Tarifs kommen. „Inwieweit diese (jedoch) über einen Ausgleich der seit der letzten Steuerreform aufgetretenen kalten Progression hinausgehen wird, ist derzeit noch unklar.“ Und: „Eine Verlagerung der Steuerlast zu weniger wachstumsschädlichen Einnahmequellen, wie dies von der Kommission gefordert wird, ist derzeit nicht absehbar.“
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