Ohne Kürzungen und ein bisschen Glück geht’s nicht

ANALYSE. Warum sich die Steuer- und Abgabenquote auf die Schnelle nur über Einschnitte im Sozialbereich stärker senken lässt.

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ANALYSE. Warum sich die Steuer- und Abgabenquote auf die Schnelle nur über Einschnitte im Sozialbereich stärker senken lässt.

Viele Vorschläge zur Budgetsanierung klingen logisch, haben jedoch einen Haken. Nehmen wir beispielsweise die Mindestsicherung. Ihr Volumen betrug 2015 laut Statistik Austria rund 800 Millionen Euro. Tendenz stark steigend. Maßnahmen sind daher nötig. Dabei sollte man sich jedoch nichts vormachen: Der Staatshaushalt wird sich damit nicht sanieren lassen. Das Volumen entspricht nämlich nicht einmal einem Prozent der gesamten Sozialausgaben (100 Milliarden Euro). Abgesehen davon gibt es in dem Fall für einen Bundespolitiker noch ein Problem; die Leistung fällt nicht in seine Zuständigkeit, sondern in die der Länder.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache möchte wiederum zwölf Milliarden Euro in der Verwaltung einsparen. Die Sache ist jedoch die: Die gesamten Personalkosten von Bund, Ländern und Gemeinden machen 36 Milliarden Euro aus. Zwölf Milliarden Euro wären ein Drittel davon. Das ist viel, aber nur längerfristig erreichbar. Zumindest theoretisch. Praktisch gibt es noch eine Hürde: Gut zwei Drittel der Beamten und Vertragsbediensteten sind im Bildungs-, Gesundheits- oder Sicherheitsbereich tätig. Und ein größerer Personalabbau dort ist schwer möglich.

Die Beispiele zeigen erstens, dass Budgetpolitik eine gesamtstaatliche Kunst ist, an der sich auch Länder- und Gemeindevertreter sowie die Sozialversicherungen beteiligen müssen. Und zweitens, dass eine spürbare Senkung der Steuer- und Abgabenquote ohne Neuverschuldung auf die Schnelle nur durch Leistungskürzungen und mit ein bisschen Glück möglich ist.

Das verdeutlicht ein Blick ins Bundesbudget: Gut zwei Drittel der Ausgaben entfallen da auf fünf Bereiche: Pensionsversicherung, Beamtenpensionen, Arbeit, Bildung und Familien. Bei Pensionen und Arbeit werden im jüngsten Finanzrahmen für die Jahre bis 2020 erhebliche Zuwachsraten befürchtet. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung könnten sie jedoch unterschritten werden: Die Arbeitslosigkeit wird möglicherweise doch nicht weiter steigen, womit weniger Arbeitslosengelder ausbezahlt werden müssen. Auch damit einher geht auf der anderen Seite wiederum ein Beschäftigungszuwachs, der nicht zuletzt zu mehr Einzahlungen in die Pensionsversicherungen führt.

Eine spürbare Steuer- und Abgabenentlastung wird das freilich noch nicht ermöglichen. Geht man davon aus, dass der Spielraum im Bildungsbereich beschränkt ist (zumal es sich dort vor allem um Personalkosten handelt), bleibt auf die Schnelle also nur eine Möglichkeit: weitere Einschnitte bei den Pensionen vorzunehmen.

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