Integrationsfonds sieht Mitarbeiter gefährdet

BERICHT. … und fordert daher einen besonderen Schutz, wie ihn etwa auch Busfahrer demnächst bekommen sollen. 

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BERICHT. … und fordert daher einen besonderen Schutz, wie ihn etwa auch Busfahrer demnächst bekommen sollen.

Tätliche Übergriffe auf Fahrer und Kontrolleure öffentlicher Verkehrsmittel hätten sich gehäuft: Mit dieser Begründung will Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) eine besonders Schutzbestimmung im Strafgesetzbuch, die bisher nur für Beamte gilt, auf sie ausweiten. Im Zuge des Begutachtungsverfahrens fordert der „Österreichische Integrationsfonds“ selbiges nun auch für seine Mitarbeiter.

Der Integrationsfonds hat eigenen Angaben zufolge im vergangenen Jahr rund 70.000 Beratungsgespräche mit Zuwanderern organisiert. Außerdem habe er mehr als 1000 Werte- und Orientierungskurse mit insgesamt rund 14.000 Teilnehmern veranstaltet. Dabei könne es zu Konflikten kommen, wie der Fonds in seiner Stellungnahme ausführt.

Bei der Abhaltung von Wertekursen in Flüchtlingsunterkünften kam es bereits zu Fällen, in welchen die Sicherheit der Mitarbeiter/innen ernsthaft bedroht war. (Integrationsfonds)

„Die Werte- und Orientierungskurse werden im Regelfall von jeweils zwei Mitarbeiter/innen des ÖIF abgehalten, wobei bis zu dreißig Personen an einem Kurs teilnehmen können. Somit kommt es auch zu Konstellationen, in welchen zwei weibliche Mitarbeiter/innen einen Kurs vor bis zu 30 ausschließlich männlichen Teilnehmern durchführen. Bei der Abhaltung von Wertekursen in Flüchtlingsunterkünften kam es bereits zu Fällen, in welchen die Sicherheit der Mitarbeiter/innen ernsthaft bedroht war.“

Die Mitarbeiter seien meist auf sich allein gestellt und weitgehend schutzlos; eine umgehende Intervention von Exekutivkräften sei oftmals nicht möglich, so der Integrationsfonds. Folglich soll  §270 des Strafgesetzbuches auch auf sie ausgeweitet werden. Angriffe auf Beamte sind demnach mit „Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen“.

Nach Ansicht des Integrationsfonds sind seine Leute von ihrer Funktion her ohnehin Beamten ähnlich: „Die Kurstrainer/innen, Dolmetscher/innen oder Berater/innen als Mitarbeiter/innen des ÖIF als Fonds der Republik treten den Flüchtlingen und Migrant/innen als Vertreter/innen der Republik Österreich und somit als Staatsvertreter/innen im Rahmen der Erfüllung der gesetzlichen Aufträge gegenüber.“

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