BERICHT. Im Verteidigungsministerium werden über 1000 Posten neu besetzt. Das ist einer Anfragebeantwortung zu entnehmen.
Man kann sich ja schon grundsätzlich darüber wundern, dass Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) nicht nur wissen will, dass sie zehn Milliarden Euro für eine adäquate Aufrüstung des Bundesheeres braucht, sondern auch schon organisatorisch an einem großen Umbau dran ist: Eingebettet sein müsste beides in eine verteidigungspolitische Ausrichtung infolge des Ukraine-Kriegs. Würde man glauben. Eine solche Ausrichtung liegt, wenn man von allgemeinen Neutralitätsbekenntnissen absieht, nicht vor. Doch dadurch lässt sich Tanner nicht bremsen. Geht es ihr allein um Machtpolitik? Die Vermutung steht im Raum.
Schon Anfang Jänner wurde bekannt, dass Tanner vier Leitungsfunktionen ausschreiben ließ, nämlich für die Generaldirektion Verteidigungspolitik sowie die Direktionen Recht, Kommunikation, Verteidigungspolitik und internationale Beziehungen. Das widersprach dem Ausschreibungsgesetz. Wie Vizekanzler und „Beamtenminister“ Werner Kogler (Grüne) in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung gegenüber dem Abgeordneten Reinhold Einwallner (SPÖ) bestätigt, müssten zunächst von seinem Ressort genehmigte Arbeitsplatzbeschreibungen vorliegen. Das war hier nicht gegeben.
Bemerkenswert an der Anfragebeantwortung ist folgendes: Sie lässt erahnen, welch großen Umbau Tanner im Schilde führt. Zitat: „In den letzten Wochen sind betreffend die Reorganisation der Zentralstelle und der oberen Führung des Bundesministeriums für Landesverteidigung zahlreiche Anträge (ca. 1.500) auf Bewertung von Arbeitsplätzen eingelangt. Derzeit werden diese samt den weiteren übermittelten begleitenden Unterlagen gesichtet und danach, sobald die Unterlagen vollständig und nachvollziehbar sind, einem Bewertungsverfahren gemäß Beamtendienstrechtsgesetz unterzogen. Über die mögliche Dauer kann auf Grund der Vielzahl an zu bewertenden Arbeitsplätzen derzeit keine seriöse Auskunft erteilt werden.“
Der sozialdemokratische Abgeordnete Reinhold Einwallner befürchtet, dass es zu parteipolitisch motivierten Postenbesetzungen kommen könnte. Ausschließen kann Kogler das nicht. Er verweist lediglich auf das Ausschreibungsgesetz. Darin enthaltene Regelungen „sollen sicherstellen, dass die Besetzung von Arbeitsplätzen nur mit Personen erfolgt, bei denen auf Grund ihrer persönlichen und fachlichen Eignung anzunehmen ist, dass die mit der Verwendung auf dem Arbeitsplatz verbundenen Aufgaben in bestmöglicher Weise erfüllt werden.“ Ausschreibung und Ernennung würden „jedoch in der Kompetenz der zuständigen Bundesministerin bzw. des zuständigen Bundesministers“ liegen – im konkreten Fall also der ÖVP-Politikerin Klaudia Tanner.
Zu Bestrebungen, mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu schaffen, hat Kogler in der Anfragebeantwortung nichts Konkretes mitzuteilen: „Die zuständige Sektion meines Hauses arbeitet stets an der Weiterentwicklung und Verbesserung der entsprechenden Regelungen. Die Rechtslage wird demnach kontinuierlich einer Evaluierung unterzogen und gegebenenfalls werden legistische Vorschläge ausgearbeitet.“
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