Anschlag auf Grund- und Freiheitsrechte

ANALYSE. Die Begründung für das Verhüllungsverbot ist gefährlich: Die Burka ist demnach vor allem ein Störfaktor. Das aber können auch Meinungsäußerungen sein. 

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ANALYSE. Die Begründung für das Verhüllungsverbot ist gefährlich: Die Burka ist demnach vor allem ein Störfaktor. Das aber können auch Meinungsäußerungen sein.

„Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu bestrafen“, heißt es im Begutachtungsentwurf für ein „Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz“. Die Begründung ist bemerkenswert: Den Erläuterungen zufolge zielt die Bestimmung nicht nur auf „die Stärkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Zusammenleben ab“; sondern auch auf die „Sicherung des friedlichen Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher Herkunft und Religion in einer pluralistischen Gesellschaft“.

Letzteres ist jedoch ein Widerspruch: Wer eine pluralistische Gesellschaft haben will, muss Vielfalt auch zulassen – bzw. darf sie nicht schon einschränken, wenn etwas nur als Störfaktor gefühlt wird. Anders ausgedrückt: Ein solches Verbot bedürfte einer wesentlich stärkeren Begründung. Zumal es hier um eine Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte geht.

Der Hinweis auf die Absicht, die Teilhabe am gesellschaftlichen Zusammenleben fördern zu wollen, baut wohl auf der Annahme auf, dass Frauen gegen ihren Willen zur Verhüllung gezwungen werden. Was unbestrittenerweise vorkommt. Wenn das aber der Fall ist, wird eine solche Frau in Zukunft unter Umständen nicht einmal mehr das Haus verlassen dürfen. Abgesehen davon gibt es auch Frauen, die verhüllt sein wollen. Ihnen wird das nun von Gesetzes wegen verboten. So oder so handelt es sich um eine Bevormundung.

Wer Grund- und Freiheitsrechte beschneiden will, braucht sehr gute Gründe dafür; etwa den Schutz der Grund- und Freiheitsrechte anderer. Beispiel: Es ist ja wohl logisch, dass nicht jeder mit einer geladenen Waffe herumrennen darf. Bei der Burka dagegen geht es allenfalls um das Empfinden anderer: Man will Verhüllung nicht sehen. Das ist legitim. Doch rechtfertigt das ein Verbot?

Wenn es das tun soll, wovon die Bundesregierung ganz offensichtlich ausgeht, dann wird eine verhängnisvoll niedrige Schwelle für vergleichbare Maßnahmen geschaffen: Dann können beispielsweise auch alle möglichen Aussagen unter Strafe gestellt werden; je nachdem, was der Gesetzgeber gerade als störend empfindet.

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