#wien15 Staatsanwaltschaft schließt Akte „Akkilic“

BERICHT. Von den Grünen zu den Sozialdemokraten gewechselt: Keine Ermittlungen wegen Bestechlichkeit bzw. Bestechung.

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BERICHT. Von den Grünen zu den Sozialdemokraten gewechselt: Keine Ermittlungen wegen Bestechlichkeit bzw. Bestechung.

Nicht nur im Nationalrat wechseln Abgeordnete die Fraktion: Einen besonders spektakulären Fall gab es im heurigen Frühjahr auch im Wiener Gemeinderat. Von den Grünen ist damals der Mandatar Senol Akkilic zu den Sozialdemokraten übergetreten. Aufgrund der dadurch geänderten Mehrheitsverhältnisse konnten diese so eine Wahlrechtsänderung verhindern. Die NEOS erstatteten Anzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Doch diese hat den Akt nun geschlossen, wie Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung mitteilt.

NEOS um Nationalratsabgeordnete und Wien-Wahl-Spitzenkandidatin Beate Meinl-Reisinger hatten in einer Sachverhaltsdarstellung gegenüber der Zentralen Staatsanwaltschat für Wirtschaft und Korruption „angeregt“, den Fraktionswechsel von Senol Akkilic „strafrechtlich“ zu prüfen. Begründung: Es gebe den „Verdacht auf pflichtwidrige Durchführung eines Amtsgeschäfts“.

Das Justizministerium hat nun jedoch mit 12. August einen Vorhabensbericht der Oberstaatsanwaltschaft Wien genehmigt, der vorsah, von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Akkilic wegen StGB-§§ 304 (Bestechlichkeit) und 305 (Vorteilsnahme) sowie gegen unbekannte Täter wegen §§ 307 (Bestechung) und 307a (Vorteilszuwendung) abzusehen.

Sowohl Senol Akkilic selbst als auch die Wiener SPÖ haben stets betont, der Fraktionswechsel sei aus freien Stücken und ohne Einflussnahme erfolgt. Laut Staatsanwaltschaft gibt es keinen Grund, daran zu zweifeln.

> Zur Anfragebeantwortung des Justizministers

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