ANALYSE. Mit zwei Rücktritten scheint die Vorarlberger Parteienfinanzierungsaffäre erledigt. Zusätzlich wären jedoch Transparenz- und vor allem auch Strafbestimmungen nötig – bundesweit.
Natürlich, eine weitreichende Konsequenz: In Vorarlberg hat der Direktor des ÖVP-Wirtschaftsbundes, Jürgen Kesser, ebenso seinen Rücktritt verkündet wie Hans-Peter Metzler, der Obmann dieser Organisation, der gleichzeitig auch Präsident der Wirtschaftskammer ist bzw. war. Vorausgegangen war dem die bekannte Geschichte: In dem vom Wirtschaftsbund herausgegebenen Magazin musste offenbar inserieren, wer im Land nicht in Ungnade fallen wollte. Ein Teil des Geldes floss an die Volkspartei.
Zwei, drei Tage nach diesen Rücktritten wird die Gefahr deutlich, dass es sich dabei um eine österreichische Lösung handeln könnte. Überregional ist die Causa aus den Schlagzeilen verschwunden. Kaum jemand schaut noch darauf. Dabei geht es hier nicht nur um Personen. Sie sind austauschbar. Es geht um ein System.
Wobei: Bei den Personen muss noch die Frage nach der Verantwortung des Landeshauptmannes gestellt werden: Markus Wallner ist Obmann der Vorarlberger Volkspartei. Zu seinen Positionen hatte er sich gewissermaßen als Sekretär hochgearbeitet, u.a. unter Ex-Landeshaupt- und -parteiobmann Herbert Sausgruber. Es würde gegen ihn sprechen, wären ihm Wirtschaftsbundpraktiken über all die Jahre verborgen geblieben.
Zurück zum System: In Österreich mangelt es an Transparenz in der Parteienfinanzierung, bei Inseratengeschäften sowie der öffentlichen Verwaltung. Außerdem mangelt es an Kriminalisierung, Jawohl, an Kriminalisierung.
Zur Parteienfinanzierung ist wieder einmal mehr Transparenz angekündigt. In Vorarlberg auf Landesebene, aber auch bundesweit. Zu viel sollte man sich nicht erwarten. In der Vergangenheit sind bei solchen Paketen erst mit Verzögerung unzählige Lücken und Umgehungsmöglichkeiten sichtbar geworden. Andererseits gab es Verbesserungen. So könnte es diesmal wieder sein. Beschlossen ist weder in Bregenz noch in Wien etwas.
Das größere Problem ist jedoch dies: Es ist kein Straftatbestand illegale Parteienfinanzierung vorgesehen. Kein Parteichef wird daher auch in Zukunft zu Haft verurteilt, wenn er wie der französische Ex-Präsident Nicolas Sarkozy Einnahmen verschleiert und eine Wahlkampfkostenbegrenzung überschreitet. Möglich bleiben hierzulande Strafzahlungen für Parteien – aber tun ihnen die weh, wenn sie sich mit viel Geld an die Macht gedopt haben? Woher.
Durch einen Straftatbestand illegale Parteienfinanzierung würde vor allem auch signalisiert werden, dass die Sache (angemessen) ernst genommen wird. Wie sich Parteien finanzieren, ist von demokratiepolitischer und damit größter Relevanz.
Vorgesehen ist dazu aber ebenso wenig wie zur Beseitigung der Intransparenz in der öffentlichen Verwaltung sowie zu Inseraten: Informationsfreiheit wird von Ländern und Gemeinden blockiert, zu den Inseratengeschäften muss sich Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) erst einarbeiten. Seit Dezember.
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