Und der Bundespräsident erübrigt sich

ANALYSE. Mit einem Mehrheitswahlrecht würde das Staatsoberhaupt seine wichtigste Aufgabe verlieren. 

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ANALYSE. Mit einem Mehrheitswahlrecht würde das Staatsoberhaupt seine wichtigste Aufgabe verlieren.

Alexander Van der Bellen, den künftigen Bundespräsidenten, muss es gerissen haben, als er die Vorschläge hörte, die SPÖ-Chef Christian Kern in seiner Welser Rede für eine Wahlrechtsreform unterbreitete: Die stimmenstärkste Partei soll nicht nur ein paar Mandate extra im Hohen Haus bekommen, sie soll darüber hinaus auch automatisch mit der Regierungsbildung betraut sein und im Übrigen den Bundeskanzler stellen.

Wird das umgesetzt, dürften nicht zuletzt auch die Freiheitlichen erleichtert sein, während Van der Bellen blamiert ist: Immerhin hatte er im Wahlkampf vor einem Jahr wissen lassen, dass die stärkste Fraktion nicht automatisch Anspruch auf den Bundeskanzler habe – „nicht juristisch, nicht moralisch, gar nicht“. Gemünzt war das ausdrücklich auf die Freiheitlichen und Heinz-Christian Strache. Zumal sie allen Umfragen zufolge noch immer die besten Chancen haben, bei Nationalratswahlen auf Platz eins zu kommen.

Die Befindlichkeit des Bundespräsidenten ist das eine. Seine Kompetenzen sind das andere. Und sie sind ohnehin schon bescheiden. Wirklich einflussreich ist er nur bei Regierungsbildungen: Da kann er im Grunde genommen jedem X-beliebigen Bürger den Auftrag erteilen. Entscheidend ist nur, dass das Ergebnis von einer parlamentarischen Mehrheit geduldet wird (bzw. nicht mit einem Misstrauensvotum bedacht wird).

In diesem Sinne könnte es durchaus passieren, dass die Freiheitlichen bei Nationalratswahlen auf (zum Beispiel) 40 Prozent kommen, Alexander Van der Bellen aber eine Vielparteienregierung ohne sie durchsetzt. Sofern es beim bestehenden Wahlrecht bleibt. Kommt Kern dagegen mit seinem „Plan A“ durch, kann Van der Bellen nur noch zuschauen, wie die Regierungsbildungsautomatik ohne sein Zutun dahinläuft.

Was vom Amt des Bundespräsidenten übrig bliebe, wäre verzichtbar: Die Rolle des Staatsnotars, der etwa darauf achtet, dass Gesetze vorschriftsgemäß zustande kommen, kann auch ein anderer übernehmen. Ausländische Gäste begrüßen und Neujahrsansprachen halten, ebenso.

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