BERICHT. Bundeskanzler Faymann gesteht, er sei, „zu keinem Zeitpunkt“ über eine heikle Russland-Visite seines Vizes informiert worden.
Außenpolitik war einmal ein besonderes Politikfeld: Regierungsmitglieder stimmten sich über Parteigrenzen hinweg ab – und hüteten sich vor Auseinandersetzungen. Konsens war angesagt. Über weite Strecken der Zweiten Republik hielt man sich daran. Doch auch damit ist Schluss – das zeigt, wie zerrüttet die rot-schwarze Beziehung bereits ist.
Schon in der Flüchtlingskrise sind Differenzen deutlich geworden. Vor allem im vergangenen Herbst: Während Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) eine Kurzzeitpartnerschaft mit seiner deutschen Amtskollegin Angela Merkel (CDU) pflegte, gingen Vizekanzler Reinhold Mitterlehner und Außenminister Sebastian Kurz (beide ÖVP) von vornherein auf Konfrontation. Große Konflikte konnte das freilich nicht auslösen; zwischen Faymann und Kurz herrscht schließlich eine „Nullbeziehung“.
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Wie unkoordiniert rot-weiß-rote Außenpolitik mittlerweile ist, unterstreicht eine parlamentarische Anfragebeantwortung Faymanns. Grünen-Nationalratsabgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill wollte von ihm Details über einen Besuch Mitterlehners in Moskau Anfang Februar erfahren. Mitterlehner beklagte sich in diesem Zusammenhang öffentlich über die Russland-Sanktionen der Europäischen Union. Unter anderem traf er auch mit Premierminister Dmitri Medwedew zusammen. „Wie und wann genau wurden Sie über die geplante Reise informiert?“, wollte Windbüchler-Souschill vom Kanzler wissen. Oder: „Welche Informationen haben Sie bezüglich des geplanten Treffens des Vizekanzlers mit Personen, die mit Sanktionen belegt sind, erhalten?“ Und: „Wurden Sie von Vizekanzler Mitterlehner über eine geplante Revitalisierung der Wirtschaftskooperation mit Russland informiert?“
„Die angefragten Details hinsichtlich der Reise waren mir zu keinem Zeitpunkt bekannt“, so Faymann.
Dutzende Fragen stellte die Abgeordnete, erhielt jedoch nur eine kurze Antwort: „Die angefragten Details hinsichtlich der Reise waren mir zu keinem Zeitpunkt bekannt“, so Faymann. Nachsatz: „Im Übrigen betreffen diese Fragen keinen Gegenstand meiner Vollziehung.“