SPÖ, ÖVP: Im Hohen Haus nur eine Art Exekutive

ZAHLEN ZUM TAG. Jahresbericht des Parlaments unterstreicht, wie sehr die Gesetzgebung von der Regierung bestimmt wird. 

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ZAHLEN ZUM TAG. Jahresbericht des Parlaments unterstreicht, wie sehr die Gesetzgebung von der Regierung bestimmt wird.

Seit Wochen, ja Monaten gibt es nur noch ein Thema, das die Politik beschäftigt: der Umgang mit den Flüchtlingen. Doch Vorsicht: Wenn man von „der“ Politik spricht, muss man differenzieren: Regierungsmitglieder, Parteimanager und Oppositionsvertreter setzen sich damit auseinander. Auf parlamentarischer Ebene ist von der Betriebsamkeit nicht viel zu spüren. Dort nimmt alles seinen gewohnten Lauf; und der ist von Gemächlichkeit geprägt. Vergangene Woche hat die erste Nationalratssitzung dieses Jahrs stattgefunden; beschlossen wurden vor allem Regierungsvorlagen. Für Ende Februar ist die nächste Sitzung angesetzt; dort wird es so ähnlich sein.

Politik findet in Österreich nicht im Parlament statt. Sondern um Bundeskanzleramt, in Ministerien, in Parteizentralen, auf Pressekonferenzen und dergleichen. Das entspricht dem Selbstverständnis der entscheidenden Mehrheit des Nationalrats. Zahlen, die dem Jahresbericht des Hohen Hauses zu entnehmen sind, unterstreichen dies: SPÖ- oder ÖVP-Abgeordnete haben 2015 keinen einzigen Selbstständigen Antrag eingebracht. Sie haben die Gesetzgebung ganz der Regierung überlassen; oder der Oppsoition, die sich damit aufgrund ihrer Minderheit  nicht durchsetzen konnte; oder sie haben sich der Koalitionsräson unterworfen (die Statistik weist 13 Selbstständige Anträge aus, die SPÖ- und ÖVP-Abgeordnete gemeinsam eingebracht haben).

Von NEOS-Fraktionsmitgliedern stammten im vergangenen Jahr 218 Anträge, von Freiheitlichen und Grünen 155 und 151 sowie von Team-Stronach-Vertretern 78.

Das rot-schwarze Selbstverständnis, die Bundesregierung und dort vor allem die eigenen Parteifreunde in Ruhe werken zu lassen, kommt auch bei schriftlichen Anfragen zum Ausdruck: Freiheitliche haben 2502 formuliert, SPÖ- und ÖVP-Abgeordnete 106 und. 44. Wobei eines auffällt: Wenn Koalitionsvertreter eine Anfrage einbringen, dann in der Regel allenfalls an einen Minister der jeweils anderen Partei. Besonders ÖVP-Mandatare halten es so – sie haben im vergangenen Jahr eine einzige Anfrage an einen Minister der eigenen Partei eingebracht (Justizminister Wolfgang Brandstetter).  

> Zum Jahresbericht 2015 des Parlaments

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