BERICHT. Von einer echten Entspannung kann keine Rede sein, die Kosten steigen weiterhin zu stark.
Der aktuelle Bundesfinanzrahmen enthält eine gute und eine schlechte Nachricht. Die eine lautet: Die Pensionskosten steigen weniger stark als erwartet. Die andere Botschaft ist: Die Aufwendungen steigen noch immer stärker als als die Wirtschaftsleistung. Sprich: Reformbedarf gibt es nach wie vor.
19,87 Milliarden Euro werden heuer aus dem Bundesbudget in den Pensionsbereich fließen: 10,77 Milliarden als Zuschuss zur Versicherung; und 9,10 Milliarden für die Ruhebezüge der ehemaligen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Die Summe entspricht ziemlich genau einem Viertel der Gesamtausgaben. 2020 wird sich der Anteil bereits auf 28,5 Prozent belaufen – und damit einem Drittel genähert haben. Mit 23,67 Milliarden Euro wird der Aufwand in vier Jahren jedenfalls um 19 Prozent höher sein als heuer – und damit sehr wahrscheinlich wesentlich stärker gestiegen sein als die Wirtschaftsleistung: Das Bruttoinlandsprodukt wird bis dahin nur um 13 Prozent zugenommen haben, so die Prognosen, die dem Finanzrahmen zugrunde liegen.
Die Zahlen verdeutlichen den anhaltenden Reformbedarf. Zumal die vermeintliche Entspannung nicht nur auf die Erhöhung des faktischen Antrittsalters zurückzuführen ist. Vor allem auch die „etwas niedrigere Inflationsentwicklung“ wirke sich „dämpfend auf die Pensionsauszahlungen“ aus, wie es im Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmen 2017 – 2020 heißt. Das ist insofern alarmierend, als die Teuerung früher oder später wieder anziehen dürfte.
Ende Februar hätte sich die Bundesregierung auf weitere Maßnahmen verständigt. Allein: Gesetzlich umgesetzt ist davon noch nichts. Und wenn, dann bleibt das faktische Pensionsantrittsalter nach Ansicht der Experten des Finanzministeriums zu niedrig; mit dem Ergebnis, dass „die Anzahl der PensionsbezieherInnen in den kommenden Jahren deutlich ansteigen wird“.