BERICHT. Laut Ministerratsvortrag bestand Unklarheit, ob heuer eine Anpassung fällig wäre; ausschließlich das soll nun klargestellt werden.
Die Regierungsvorlage zur Änderung des Parteien- und des Parteienförderungsgesetzes ist kurz und bündig. In der Textgegenüberstellung der geltenden und der vorgeschlagenen Fassung muss man die feinen Unterschiede direkt suchen. Kein Wunder: Grundsätzlich soll es auch in Zukunft zu einer Anpassung kommen, sobald eine Teuerung von fünf Prozent zusammengekommen ist. Gestrichen wird de facto nur das Jahr 2018 aus der Berechnungslage – womit die Parteien schon 2019 wieder vor der Frage stehen werden: Die Förderung von knapp 30 Millionen Euro um mehr als fünf Prozent erhöhen? Oder nicht? Will man „am System sparen“, ist die Antwort absehbar.
Bemerkenswert ist, dass laut Ministerratsvortrag von Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) heuer eigentlich nur eine gewisse Rechtsunsicherheit bereinigt werden soll. Anders ausgedrückt: Es ist demnach gar nicht so sicher gewesen, dass heuer überhaupt eine Anpassung fällig wird. Wörtlich heißt es in dem Vortrag: „Betrachtet man die VPI der Jahr 2014 bis 2017 als relevante Grundlage für die Indexberechnung, so würde die Veränderung 4,3 % betragen. Demnach wäre für das Jahr 2018 keine Indexanpassung vorzunehmen. Nach anderer Rechtsauffassung könnte als Beginn für die Berechnung der Indexanpassung jedoch auch das Jahr 2013 heranzuziehen sein. Demnach müsste 2018 eine Indexanpassung vorgenommen werden.“ Zusatz: „Daher wird mit der Novelle zum PartFörG klargestellt, dass es im Jahr 2018 zu keiner Erhöhung der Parteienförderung kommt.“