Kurz und Krone

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BERICHT. Weniger noch als Andreas Babler darf sich der ehemalige ÖVP-Chef über die Zeitung beschweren. Ersterem hilft sie unfreiwillig, letzteren versucht sie gezielt zu unterstützen. Es geht um die Inseratenaffäre.

Mag schon sein, dass die SPÖ unter Führung von Andreas Babler nicht mehr „hoch gewinnt“, wie die „Kronen Zeitung“ jüngst geschrieben hat. Es lässt jedoch tief blicken, dass sie vergleichbares nicht zur ÖVP unter Führung von Christian Stocker feststellt, die laut APA-Trend mit fast sieben Prozentpunkten mehr als doppelt so weit unter ihrem Nationalratswahlergebnis liegt; sondern dass sie diesem in ihrer Ausgabe vom 30. November die Möglichkeit gibt, von einem Licht am Ende des Tunnels und davon zu reden, dass er die Absicht habe, als Spitzenkandidat seiner Partei in die Nationalratswahl 2029 zu ziehen.

Schwer vorstellbar, dass sie Babler vergleichbares zuteilwerden lässt. Wobei ihm das im Grunde genommen sogar recht sein kann. Noch sei nicht alles verloren für ihn, schreibt Walter Hämmerle in der „Kleinen Zeitung“: Gerade Medien wie die „Krone“ könnten ihm helfen, ist er überzeugt: Je mehr die Berichterstattung im Vorfeld des Parteitags im März „Kampagnisierung als Journalismus“ ausgebe, „desto mehr rote Delegierte könnten sich, wenn es darauf ankommt, hinter ihren angeschlagenen Vorsitzenden stellen“.

Keinen Grund, sich über die „Krone“ zu beklagen, hat Sebastian Kurz. Es geht um die Inseratenaffäre, die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), ihn und ihren Umgang damit.

Jüngst berichtete sie, dass der Anwalt von Kurz, Walter Suppan, die Möglichkeit in den Raum gestellt habe, dass die WKStA „entlastende Fakten“ möglicherweise ausblende. Dass sie eine Analyse des Medienwatchblogs Kobuk in den Ermittlungsakt aufgenommen, eine Universitätsstudie, „die das Gegenteil sagt“, aber nicht als Beweismittel eingestuft habe.

Die WKStA reagierte ungewöhnlich scharf darauf. Erstens: Die Universitätsstudie sei im Februar 2024 als Ordnungsnummer 4735 zum Akt genommen worden. „Kurz’ Anwalt Werner Suppan muss darüber auch voll informiert sein, da er in der von der Kronenzeitung zitierten Stellungnahme selbst auf diese Studie als Ordnungsnummer 4735 im Akt verweist“, so die Ermittlungsbehörde.

Zweitens: Die „Krone“ habe die WKStA nicht zu den Vorwürfen befragt „und auch in keiner anderen Weise die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben“. Auch nach Kontaktaufnahme durch die Staatsanwaltschaft habe die „Krone“ keine Korrektur vorgenommen oder den Artikel nachträglich „mit einer Stellungnahme der WKStA“ ergänzt, wie ORF.AT hier ausführt.

In Wirklichkeit könnte laut einem Bericht des „Standard“ nun sehr viel weitergehen bei den Ermittlungen: Die WKStA darf demnach Daten aus einer Hausdurchsuchung bei der Tageszeitung „Österreich“ auswerten. Das habe der Oberste Gerichtshof entschieden.

In der Sache geht es darum: Hat es begleitend zum politischen Aufstieg von Sebastian Kurz gezielt Umfragen und Regierungsinserate auf Steuerzahlerkosten gegeben? Faktum ist etwa, dass sehr hohe Summen flossen und zum Teil wenig dokumentiert worden ist im Finanzministerium. Das hat ein Bericht einer internen Prüfung verdeutlicht, den Magnus Brunner (ÖVP) als Neoressortchef im Dezember 2021 präsentierte. Das beweist jedoch nichts.

Auch wenn das damals auch ganz anders dargestellt worden ist: Der Revisionsbericht aus dem Finanzressort stelle unmissverständlich klar, dass es keinerlei Hinweise auf eine Involvierung von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz in bekannt gewordene Unregelmäßigkeiten gebe, so der seinerzeitige ÖVP-„Mandatar Christian Stocker“.

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