Frechheit siegt

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ANALYSE. Corona-Hilfen für parteinahe Vereine? Gab‘s. Das Beispiel erinnert daran, wie wenig von angekündigten Transparenzpaketen zu halten ist: Sie sollen Umgehungsmöglichkeiten absichern.

Man kann sich auch für dumm verkaufen lassen und zum Beispiel glauben, dass Seniorenbund-Vereine nichts mit der gleichnamigen Teilorganisation der Österreichischen Volkspartei zu tun haben. Und zwar „in keiner Art und Weise“, wie ÖVP-Generalsekretärin Laura Sachslehner in einem Ö1-Interview zu entsprechenden Fragestellungen mehrfach betonte. Es ist aber halt so, dass in Oberösterreich mit einem Beitritt automatisch auch ein solcher zum (Original-)Seniorenbund sowie praktischerweise auch zu Landes- und Bundesparteiorganisation einhergeht, wie einem Formular zu entnehmen ist, das ORF-Redakteur Martin Thür freundlicherweise auf Twitter veröffentlicht hat.

In Oberösterreich hat dieser Seniorenbund-Verein Corona-Hilfen für Non-Profit-Organisationen beantragt und in Höhe von rund zwei Millionen Euro bekommen; wobei der Punkt ist, dass sie nicht für Parteiorganisationen gedacht waren. Vereinsobmann Josef Pühringer (ÖVP) erklärte zunächst frei von der Leber, dass sich die Gelder in einem Wahlkampf schon einmal „ein bisschen vermischen“ können – das aber wurde von der Geschäftsführung umgehend dementiert, es gebe eine strikte Trennung.

Über die Vereine sollen keine Parteitätigkeiten im klassischen Sinne abgewickelt worden sein. Das wäre ungefähr so, als würde eine Bank betonen, nichts mit ihrer Marketingabteilung zu tun zu haben; ihr Geschäft sei ja das Geldgeschäft. Dabei hängt das eine natürlich mit dem anderen zusammen. So dienen z.B. auch Unterhaltungsprogramme von parteinahen Vereinen ganz selbstverständlich dem Ziel, möglichst viele Menschen mit Blick auf dauerhafte Wahlerfolge an die Partei zu binden. Gerade Senioren sind hier eine wichtige Zielgruppe; sie sind von der Masse her sogar entscheidend.

In kaum einer Demokratie werden – gemessen an der Bevölkerung – Parteien so stark gefördert wie in Österreich. Umso mehr müssten dem strenge Regeln für sonstige Finanzierungen gegenüberstehen, von Spenden über parteieigene wirtschaftliche Tätigkeiten bis hin zu Inseraten. Das ist jedoch nicht der Fall. Ein legendärer Teil des Ibiza-Videos ist derjenige, in dem Heinz-Christian Strache erläutert, wie über Spenden an parteinahe Vereine Transparenzbestimmungen umgangen werden können.

Schlimmer: ÖVP und Grüne haben nun eine vermeintliche Verschärfung der Transparenzbestimmungen angekündigt, ja sogar schon einen Begutachtungsentwurf dazu vorgelegt. Über eine der ersten Stellungnahmen hat dieSubstanz.at bereits berichtet: Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat warnt ausdrücklich, dass „Umgehungsmöglichkeiten begünstigt“ werden könnten. So etwa „die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten durch eine Gemeinde für den Seniorenklub einer Partei“. Das soll nicht als Spende betrachtet werden, obwohl es einer solchen gleichkommt; es wird etwas geschenkt, in diesem Fall quasi eine Raummiete.

Der Rechnungshof hat wenig später ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben. Darin heißt es in Bezug auf Inserate, dass sich „ein breiter Raum für Umgehungsmöglichkeiten“ ergeben könnte. Konkret: Inserate in Medien, deren Medieninhaber ein Beteiligungsunternehmen (z.B. Verlage von Parteien), Personenkomitee oder Treuhänder im Auftrag einer Partei ist, müssen nicht Parteien zugeordnet bzw. entsprechend veröffentlicht werden.

Diesbezüglich ist es wieder einmal notwendig, Josef Pühringer zu zitieren: „Wer uns (die ÖVP) unterstützen will, kann im Volksblatt inserieren“, hat er als ehemaliger Landesparteiobmann, der zugleich auch Landeshauptmann war, einmal gesagt. Das Volksblatt, eine Tageszeitung, wird von einem Treuhänder geführt. Treugeberin ist die „Österreichische Volkspartei Oberösterreich (mit 100%)“, wie es im Impressum heißt: „Landesparteiobmann: Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer“. Im vergangenen Jahr inserierte die öffentliche Hand um knapp eine Million Euro in der Zeitung. An der Spitze standen das Land Oberösterreich mit 413.000 Euro und die Energie AG OÖ mit 103.000 Euro. Von Parteien-Transparenz-Bestimmungen soll derlei weiterhin nicht erfasst werden.

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