FPÖ-Tipp für Wahlbeisitzer: „Eigene Stimmen auszählen“

BERICHT. Zumindest in der Vergangenheit haben die Freiheitlichen ihre Leute eingehend geschult und davor gewarnt, Niederschriften ohne weiteres zu unterfertigen. 

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BERICHT. Zumindest in der Vergangenheit haben die Freiheitlichen ihre Leute eingehend geschult und davor gewarnt, Niederschriften ohne weiteres zu unterfertigen.

Dass bei der Bundespräsidenten-Wahl auch freiheitliche Wahlbeisitzer eine ordnungsgemäße Abwicklung per Unterschrift zunächst bezeugt, dann aber im Hinblick auf die Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof Missstände geortet haben, ist bemerkenswert: Die meisten sollten bestens geschult sein. Zumindest zur Nationalratswahl 2013 hat die FPÖ-Bildungsakademie eine 60 Seiten starke Fibel herausgegeben, in der sie zu besonderer Sorgfalt mahnt.

„Der Demokratie dienen: Was Wahlbeisitzer & Vertrauenspersonen wissen müssen“, lautet der Titel der Schrift, die vor Misstrauen gegenüber Behörden und Mitbewerbern nur so strotzt: Es sei eine „Unsitte der Mächtigen“, dem Bürger wenig mehr zuzugestehen „als die Rolle des Stimmviehs“. Und eine solche Sichtweise verleite „dazu, dieser Entmündigung schon im Wahllokal nachzuhelfen, indem eine mißliebige Stimme leichthin für ungültig erklärt oder einer Partei zugeschanzt wird, die in Wahrheit nicht gewählt wurde. Hier gibt es viele Möglichkeiten der Manipulation.“

Zweck des vorliegenden „FBI-Ratgebers“ sei es, den Wahlzeugen und Vertrauenspersonen ein Werkzeug an die Hand zu geben, mit dessen Hilfe „solche Manipulationen unterbunden werden“. Beispiele: Es sei „empfehlenswert, die eigenen (FPÖ) Stimmen auszuzählen, um Mißbrauch zu verhindern“.

Besonders eindringlich und zum Teil in Großbuchstaben werden die freiheitlichen Vertreter in den Wahlbehörden dazu angehalten, einen ordnungsgemäßen Ablauf nur dann zu bezeugen, wenn auch wirklich ein solcher stattgefunden hat: „ACHTUNG! Diese Niederschrift ist von den Mitgliedern der Wahlbehörde (NICHT von Vertrauenspersonen!) zu unterfertigen. Wird sie nicht von allen Mitgliedern unterfertigt, so ist der Grund hierfür anzugeben. Also nur unterschreiben, wenn das Wahl- und Auszählungsverfahren auch korrekt abgelaufen ist! Ansonsten: Protokollerklärung, Verweigerung der Unterschrift und Weiterleitung des Falles an die Landes- bzw. Bundespartei! Beisitzer dürfen KEINESFALLS VORZEITIGE Unterschriften leisten!!!“

Faksimile aus dem Ratgeber der Freiheitlichen Bildungsakademie zur Nationalratswahl 2013:

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