BERICHT. Entsprechende Bestimmung im Bundespräsidenten-Wahlgesetz ist erst vor dreieinhalb Jahren beschlossen worden.
Das Thema ist den Präsidentschaftskandidaten und den Parteien, die hinter ihnen stehen, ganz offensichtlich unangenehm: die Wahlkampfkosten. Sie haben jedenfalls den Ball, den die unabhängige Irmgard Griss mit ihrem Ruf nach einer Begrenzung auf eine Million Euro vorlegte, aufgenommen: ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner meint, mit drei bis vier Millionen Euro müsste man das Auslangen finden. SPÖ-Kandidat Rudolf Hundstorfer zeigt sich gesprächsbereit, ohne eine konkrete Summe zu nennen. Hindstorfers Mitbewerber von den Grünen, Alexander Van der Bellen, wünscht sich wiederum eine Wahlkampf-Kostenbegrenzung auf zweieinhalb Millionen Euro.
Dabei ist die geltende Kostenbeschränkung erst 27. Juni 2012 beschlossen worden: „Jeder Wahlwerber für das Amt des Bundespräsidenten darf für die Wahlwerbung maximal 7 Millionen Euro aufwenden“, wurde § 24a des Bundespräsidenten-Wahlgesetz hinzugefügt. Und mit den Stimmen fast aller Nationalratsabgeordneter – nämlich jener von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen – abgesegnet. Die damaligen BZÖ-Vertreter sprachen sich dagegen aus. Doch sie sollten ohnehin nie mehr in die Verlegenheit geraten, die Bestimmungen anwenden zu müssen; ihre Partei ist Geschichte.
Die Wahlkampfkosten-Begrenzung war Teil einer umfassenden Änderung der Parteienförderung: Zusätzlich zu einer Verdoppelung ebendieser wurden strengere Transparenzbestimmungen fixiert. Summa summarum seien 90 Prozent des Pakets „absolut positiv“, erklärte Günen-Chefin Eva Glawischnig damals und begründete damit die Zustimmung zum Gesamtwerk.