800.000 statt mehrere Millionen

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ZAHLEN ZUM TAG. Die ÖVP kommt mit ihrer Wahlkampfkosten-Überschreitung 2017 relativ billig davon. Heute würde sie ein solches Vergehen viel teurer kommen.

Glück gehabt: 2017 hat die neue ÖVP von Sebastian Kurz 12,96 Millionen Euro für den damaligen Nationalratswahlkampf ausgegeben. Zulässig wären sieben Millionen Euro gewesen. Sprich: Die Grenze wurde um 5,96 Millionen Euro überschritten. Fast schon legendär ist eine Aussage der damaligen ÖVP-Generalsekretärin und heutigen Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger in diesem Zusammenhang: „Wir haben klar gesagt, dass wir planen, die Wahlkampfkosten-Obergrenze einzuhalten.“

Wie auch immer: Jetzt ist die ÖVP vom Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat zu einer Strafzahlung von 800.000 Euro verpflichtet worden. Der maximal mögliche Strafrahmen ist damit zu gut 80 Prozent ausgeschöpft worden.

Die Volkspartei profitiert alles in allem von einer extrem milden Rechtslage. Seit vergangenem Juli gelten für derartige Vergehen, die seither (!) begangen werden, viel härtere Strafen. Wären diese Bestimmungen schon vor zweieinhalb Jahren gültig gesehen, die Partei hätte zu einer Zahlung von bis zu 5,81 Millionen Euro verdonnert werden können.

Das geht aus § 10, Absatz 8 des Parteiengesetzes hervor, der die Sanktionen regelt. Konkret: Für die Überschreitung von bis zu zehn Prozent wären bis zu 0,11 Millionen Euro (bzw. bis zu 15 Prozent dieser Überschreitung) fällig geworden; für die nächste Überschreitung um über zehn bis 25 Prozent bis zu 0,26 Millionen Euro (bis zu 25 Prozent dieser Überschreitung); für eine nächste Überschreitung von über 25 bis 50 Prozent bis zu 1,75 Millionen Euro (100 Prozent dieser Überschreitung); und für die verbleibende Überschreitung über 50 Prozent hinaus 3,69 Millionen Euro (150 Prozent dieser Überschreitung). Das ergibt in Summe eben bis zu 5,81 Millionen Euro Starfe.

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