BERICHT. IHS-Studie: Bezieher kleinerer Einkommen würde sie über zwei Prozent des Netto-Einkommens kosten.
Die Regierung spielt mit dem Gedanken, eine Pflegeversicherung einzuführen. Details sind offen, die ÖVP tendiert jedoch dazu, die Allgemeine Unfallversicherung (AUVA) dafür heranzuziehen. Womit bekräftigt werden würde, dass nur Teile der Kosten durch eine solche Versicherung abgedeckt werden sollen. Das AUVA-Budget macht gut eineinhalb Milliarden Euro aus. Die öffentlichen Pflegeausgaben sind um ein Vielfaches höher.
Das IHS hat in der Studie „Optionen der Pflegefinanzierung“ 2015 ermittelt, was eine reine Versicherungslösung kosten würde. Ergebnis: „Die Finanzierung des aktuellen Volumens der öffentlichen Pflegeausgaben (4 Mrd. Euro) erfordert einen Beitragssatz von 12,3 Prozent (ausschließlich auf Pensionseinkommen) bzw. 2,7 Prozent (Pensions- und Erwerbseinkommen).“ Das ist nicht nichts. Im Gegenteil.
Zumal eine ausschließliche Einbeziehung von Pensionisten politisch wohl illusorisch ist, im Folgenden gleich zu einer Pflegeversicherung für Pensionisten und Erwerbstätige, die wie die Krankenversicherung ausgestaltet wäre: Das durchschnittliche Netto-Einkommen würde um 1,6 Prozent sinken; das entspricht immerhin 343 Euro im Jahr.
Die Verteilung nach Einkommensdezilen ist zum Teil jedoch sehr unterschiedlich: Im untersten Dezil wäre der Verlust mit 0,8 Prozent bzw. 15 Euro gering. Allerdings: Hier geht es um durchschnittliche Netto-Einkommen von 1863 Euro jährlich und Leute, die in der Regel unter der Geringfühgigkeitsgrenze bleiben. Am größten wäre die Belastung im dritten Dezil mit 2,43 Prozent bzw. 264 Euro; das sind Leute, die 11.392 Euro netto verdienen und kaum Lohnsteuer zahlen. Im obersten Dezil würde der Verlust zwar 719 Euro betragen, das würde in diesem Fall aber nur 1,26 Prozent des durchschnittlichen Netto-Einkommens von 56.181 Euro ausmachen.
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Am ende des Tages kommt es bei den Gesamtkosten aufs Selbe raus, wie die Pflege finanziert wird, solange die Kosten innerhalb der nationalen Wirtschaft gedeckt werden müssen und der Geldregen nicht vom Himmel kommt: interessant sind daher die indirekten Verteilungseffekte der unterschiedlichen Systeme: wird die Pflege vom Staatsbudget finanziert, ist der Verteilungseffekt (oder der anteilsmäßige Finanzierungaufwand des einzelnen) vom Verteilungsgrundsatz des allgemeinen Steueraufkommens abzuleiten. Wenn ein Pflegeversicherungssystem Teil des Sozialversicherungssystems ist, dann ist (wie in der Grafik) dessen Verteilungsschlüssel relevant. Eine alleinige Finanzierung durch Pensionisten 8oder unabhängig von Pension oder nicht vom Alter, wäre natürlich im Sinne der Kostenwahrheit und des Generationenvertrags fairer (warum soll jemand, der mit 60 bei einem Autounfall stirbt oder mit 80 friedlich einschläft sein ganzes Leben für eine nicht in Anspruch genommene Pflege zahlen…) aber illusorisch, weil zu teuer für die Betroffenen.
Interessant wird daher bei Vorliegen des neuen Konzeptes sein, inwieweit die Aufteilung der Finanzierung auf die 10 Einkommensdezile im Vergleich zum bestehenden Steuersystem mehr oder weniger sozialen Umverteilungsaspekt besitzt.
PS: im Hinblick auf das Fehlen von Erbschaftssteuer und insbesondere den Verzicht auf Pflegeregress könnte durchaus ein System gewählt werden, welches eine etwas höhere soziale Umverteilung mit sich bringt als das normale Stuersystem….. und dies meine ich als jemand, der massiv vom derzeitigen System profitieren wird, aber nicht ganz überzeugt ist, das es auch fair ist!