Speed kills

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BERICHT. Zu kurze Begutachtungsfristen: Bei den meisten Gesetzen wird es einer breiteren Öffentlichkeit schwer bis unmöglich gemacht, vorab Stellung zu nehmen.

Dass einem die Meinung der Bürgerinnen und Bürger wichtig ist, bringt man nicht dadurch zum Ausdruck, dass man wie Kanzler Christian Stocker (ÖVP) zwischendurch einmal eine Volksbefragung ankündigt; oder dass man wie Herbert Kickl (FPÖ) behauptet, dass man ein „Volkskanzler“ wäre (zumal das von einem demokratiefeindlichen, autoritären Zugang zeugt). Es geht darum, wie man es in der Regel hält.

Beispiel: Gesetzesvorgaben beginnen häufig mit einem Ministerialentwurf. Der wissenschaftliche Dienst des Parlaments hat gerade ein „Fachdossier“ dazu veröffentlicht. Seit den 1960er Jahren ist es demnach „etablierte Praxis“, dass ebensolche Entwürfe zur Begutachtung ausgesendet werden. Zunächst wurde damit einem geschlossenen Kries von Behörden, Kammern, Universitäten und ausgewählten Organisationen die Möglichkeit gegeben, Stellung zu nehmen.

Heute werden Ministerialentwürfe zum Beispiel auf der Website des Parlaments präsentiert. Dort kann dann jeder Mensch (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) seine Meinung kundtun. Bei umstrittenen Vorhaben machen das viele. Beim Corona-Impfgesetz sind zum Beispiel 106.192 Stellungnahmen zusammengekommen.

Groß geregelt sind Begutachtungsverfahren nicht, der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts empfiehlt jedoch seit 1971, also seit 55 Jahren, eine mindestens sechswöchige Frist dafür vorzusehen. Dadurch würde tatsächlich zum Ausdruck gebracht werden, dass man an Verbesserungsvorschlägen, aber auch Kritik interessiert ist. Dass man das Beste will und hören möchte, was interessierte Leute sagen.

Soweit die Theorie. Der Verfassungsdienst könnte sich auch ans Salzamt wenden. In der Regel wird seine Empfehlung schlicht ignoriert. Die Praxis lautet „Speed kills“: Unter der türkis-blauen Regierung, der unter anderem auch Kickl als Innenminister angehörte, dauerte die Begutachtung laut dem wissenschaftlichen Dienst des Parlaments bei 22 Prozent der Gesetzentwürfe maximal zwei Wochen. Bei lediglich 28 Prozent betrug die Dauer mehr als fünf bis sechs und bei überhaupt nur neun Prozent mehr als sechs Wochen.

Unter der türkis-grünen Regierung war’s noch übler, wobei das zum Teil auf dringliche Maßnahmen in der Coronakrise zurückzuführen war. Aber eben nur zum Teil: Bei gerade einmal 25 Prozent der Entwürfe belief sich die Begutachtungsdauer auf mehr als fünf bis sechs und bei bescheidenen sechs Prozent mehr als sechs Wochen.

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