Bürgerinitiative für Mindestlärm

BERICHT. Im Sinne der Verkehrssicherheit sollen geräuscharme Fahrzeuge mit einem Warnsystem ausgestattet werden.

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BERICHT. Im Sinne der Verkehrssicherheit sollen geräuscharme Fahrzeuge mit einem Warnsystem ausgestattet werden.

Hybrid- oder Elektrofahrzeuge sind oft nicht zu hören. Im Alltag kann das zu gefährlichen Situationen führen, warnt eine Bürgerinitiative, die sich nun mit der Forderung ans Parlament gerichtet hat, derartige Fahrzeuge zumindest mit einem akustischen Warnsystem auszustatten.

„Die stetig steigende Zahl von geräuscharmen und unhörbaren Fahrzeugen stellt eine lebensgefährliche Bedrohung für blinde und sehbehinderte Menschen, für Kinder und Jugendliche, ältere Menschen und alle Fußgängerlnnen und RadfahrerInnen dar. Diese Fahrzeuge können erst gehört werden, wenn sie so nah sind, dass ein Ausweichen unmöglich ist“, schreibt die Bürgerinitiative: „Für blinde Menschen sind unhörbare Fahrzeuge überhaupt nicht wahrnehmbar, genauso, wie unsichtbare es für Sehende wären.“

Alle geräuscharmen Fahrzeuge, also etwa Flüster- oder Hybridautos, sollten daher mit einem „akustischen Warnsystem oder einem vorgeschriebenen Mindestgeräusch“ ausgestattet werden, verlangt die Bürgerinitiative: „Die Ausstattung bzw. das Mindestgeräusch muss gesetzlich vorgeschrieben werden.“

Das Geräusch müsse „unter allen Umweltbedingungen im Verkehr hörbar sein“, so die Bürgerinitiative: „Das Geräusch muss so gestaltet sein, dass es mindestens bis zu einer Fahrgeschwindigkeit von 50km/Stunde und bei dem im verbauten Gebiet üblichen Grundlärmpegel deutlich gehört und zugeordnet werden kann.“

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