Warum die Mindestsicherung nicht funktioniert

ANALYSE. Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen und das Arbeitsmarktservice behindern einander. 

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ANALYSE. Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen und das Arbeitsmarktservice behindern einander.

Die Mindestsicherung ist ein österreichisches Werk. Und das bedeutet, dass sie dem Anschein nach zwar in die Zuständigkeit der Länder fällt, in Wahrheit aber auch die Gemeinden, das Sozial- und das Gesundheitsministerium, das Arbeitsmarktservice und die Sozialversicherungsträger involviert sind. Alle mischen ein bisschen mit. Also kann niemand die Gesamtverantwortung tragen.

So etwas kann nicht gut gehen. Oder, um es mit den diplomatischen Worten auszudrücken, die der Rechnungshof in einem Bericht vor zwei Jahren wählte: „Die Komplexität sowie die damit verbundenen unterschiedlichen Anlaufstellen und Finanzströme erschwerten die Transparenz und Überschaubarkeit wesentlich und stellten ihre Umsetzung, Analyse und Wirkungsbeurteilung vor eine besondere Herausforderung.“ Zum Teil, wie bei der Abrechnung der Krankenhilfe für die Bezieher, sei sie nicht einmal bewältigbar; dort herrschten „mangelnde Korrektheit, mangelnde Vollziehbarkeit“ und eine „mangelnde Praxistauglichkeit“ vor.

Bund und Länder teilen sich die Zuständigkeit für das „Armenwesen“ (Verfassungsartikel 12).

Das Grundproblem ist wieder einmal eine 15a-Vereinbarung, also ein Kompromiss: Zumal sich Bund und Länder die Zuständigkeit für das „Armenwesen“ (Verfassungsartikel 12) teilen, konnten sie sich auch bei der Mindestsicherung nicht darauf verständigen, dass sich nur einer darum kümmert. Sinnvollerweise wäre das das Arbeitsmarktservice gewesen; es könnte dem Ansinnen, dafür zu sorgen, dass Bezieher möglichst bald wieder einen Job bekommen, von dem sie leben können, am ehesten gerecht werden. Doch das hätte bedeutet, dass die Länder keine Rolle mehr gespielt hätten; und das wollten sie denn auch wieder nicht zulassen. Also muss sich jemand, der eine Mindestsicherung will, an die Bezirksverwaltungsbehörde wenden, die den Ländern unterstellt sind. Umso bemerkenswerter ist , dass vor allem sie sich heute über die steigenden Kosten beklagen.

Unnötig hohe Kosten sind allerdings systembedingt: Die Mindestsicherung ist in der Regel eine Ergänzungsleistung für Frauen und Männer, die etwa vom Arbeitsmarktservice eine (niedrige) Notstandshilfe beziehen; oder Ältere, die nur auf eine bescheidene Leistung aus der Pensionsversicherung kommen; oder überhaupt Leute, die lediglich über einen „Mc Job“ mit extrem niedrigem Lohn verfügen. In keinem dieser Fälle haben die Bezirksverwaltungsbehörden eine echte Einflussmöglichkeit; sie müssen vielmehr darauf hoffen, dass etwa das Arbeitsmarktservice dafür sorgt, dass Betroffene möglichst schnell wieder einen ordentlichen Job bekommen; oder, dass sich diese selbst darum kümmern.

Die Mindestsicherung wird von Ländern und Gemeinden bezahlt, die ergänzende Krankenhilfe vom Bund. Zur Abwicklung eingebunden sind im Übrigen Bezirksverwaltungsbehörden, das Arbeitsmarktservice und Sozialversicherungsträger. 

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