ZAHLEN ZUM TAG. Ein Drittel aller Umsätze werden in der Bundeshauptstadt erwirtschaftet.
Die ÖVP-geführten Bundesländer, die sich für eine Steuerautonomie aussprechen, würden von einer solchen nicht unbedingt profitieren. Vorarlberg und Co. kommen wie berichtet zwar auf eine relativ hohe Pro-Kopf-Einkommensteuerleistung. Bei der Umsatzsteuer würde die Sache jedoch ganz anders ausschauen. Zur Erinnerung: Umsatz- und Einkommensteuer bringen in Summe gut zwei Drittel der gesamten Steuereinnahmen des Staates.
Zahlen zur regionalen Gliederung der Umsatzsteuer liefert Statistik Austria für das Jahr 2015. Die sogenannten Zahllasten abzüglich der Gutschriften auf „pro Kopf“ umgerechnet, ergeben sich folgende Größen: Wien liegt mit 4843 Euro gemeinsam mit Salzburg (4531 Euro) weit vorne. Ober- und Niederösterreich folgen mit 2252 und 2230 Euro. Alle anderen Länder liegen unter 2000 Euro – im Burgenland handelt es sich gar nur um 1091 Euro.
Die Umsatzsteuer würde selbst theoretisch wohl nur bedingt zur Verländerung taugen. Statistik Austria hält zur regionalen Gliederung fest, dass sie „insofern problematisch (sei), als die Veranlagung grundsätzlich am Sitz des Unternehmens erfolgt, was insbesondere bei Banken und Handelsketten zu Verzerrungen führt, da der Umsatz nicht nur dort erfasst wird, wo er entsteht. Aus diesem Grund bietet die Darstellung nach regionalen Gesichtspunkten kein genaues Bild der österreichischen Wirtschaft. Laut Umsatzsteuerstatistik wurden 33% aller Umsätze in Wien (von rund 23% aller Steuerpflichtigen) erwirtschaftet.“
Der ehemalige Finanzstadtrat Hans Mayr war laut Agenda-Austria-Chef Franz Schellhorn der letzte Wiener Politiker, der ein „Fan“ einer Steuerautonomie war: „Weil er wusste, dass Wien im Geld baden würde“, so Schellhorn in einer Debatte über einen dieSubstanz.at-Bericht auf Twitter: Danach sei das Konzept aus weltanschaulichen Gründen („race to the bottom“) kategorisch abgelehnt worden.
In einer Studie für das Finanzministerium schreibt der Finanzrechtler, Verfassungsrichter Markus Achatz, dass die Umsatzsteuer „nicht für eine Überführung in den Bereich der Landesabgaben in Betracht kommt“. Die europäische Mehrwertsteuer-Richtlinie gehe „von einem Normalsteuersatz“ (in Österreich 20 Prozent) aus.
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