#OEVP Wirtschaft kommt unter die Räder

BERICHT. ÖAAB auf dem Vormarsch. Niederösterreichische Unternehmervertreter bitten eindringlich um Berücksichtigung ihrer Interessen. 

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BERICHT. ÖAAB auf dem Vormarsch. Niederösterreichische Unternehmervertreter bitten eindringlich um Berücksichtigung ihrer Interessen.

Die ÖVP wird auf Bundesebne zwar von einem Wirtschaftsbündler (Reinhold Mitterlehner) geführt, das könnte sich aber schon bald ändern; kaum noch jemand zweifelt daran, dass ihm in absehbarer Zeit Außenminister Sebastian Kurz nachfolgen wird, der bekanntlich aus der Jungen ÖVP stammt, der aber auch der „Arbeitsmeinschaft ÖAAB“ im Parlament angehört. Womit die schlechten Zeiten, die für die Wirtschaftsvertreter in der Partei angebrochen sind, noch deutlicher werden. In den Ländern baut der ÖAAB seine Führungsrolle bereits aus; dort kann keine Rede mehr sein von einem „Bündegleichgewicht“.

Demnächst kommen die vier wichtigsten Landeshauptleute, die die ÖVP stellt, aus den Reihen des ÖAAB. Wobei es sich bei drei davon noch dazu um ehemalige Bundes- oder Landevorsitzende dieser Organisation handelt: Johanna Mikl-Leitner, die in NÖ das Zepter vom Bauernbündler Erwin Pröll übernimmt sowie Hermann Schützenhöfer (Steiermark) und Günther Platter (Tirol). In Oberösterreich folgt mit Thomas Stelzer ein ÖAAB-Mann an der Landesspitze auf einen ÖAAB-Mann (Josef Pühringer).

Das Standing der Wirtschaft in der ÖVP ist damit noch schlechter als jenes der Bauern: Der Bauernbund kann künftig in Niederösterreich wenigstens noch den stellvertretenden Landeshauptmann stellen (Stephan Pernkopf).

Im größten und für die ÖVP mit Abstand wichtigsten Land setzten die Wirtschaftsvertreter laut einem NÖN-Bericht einen Hilferuf ab: Wirtschaftsbund-Obfrau und Kammerpräsidentin Sonja Zwazl habe Mikl-Leitner eine Broschüre überreicht. Titel: „Mehr Wirtschaft“. Darin enthalten sei ein Forderungskatalog – und vor allem auch die Bitte um Berücksichtigung der Standesinteressen: „Wörtlich heißt es in der Broschüre“, so die NÖN: „Die Expertise der WKNÖ muss im Vorfeld der landesrechtlichen Gesetzeswerdung verstärkt herangezogen werden. Im Landtag eingebrachte Initiativanträge dürfen nicht das Begutachtungsrecht der WKNÖ unterlaufen.“

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