NÖ: Regierungsbeschlüsse bleiben geheim

BERICHT. Landeshauptmann Pröll erklärt in einer Anfragebeantwortung, warum nicht einmal Tagesordnungen veröffentlicht werden. 

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BERICHT. Landeshauptmann Pröll erklärt in einer Anfragebeantwortung, warum nicht einmal Tagesordnungen veröffentlicht werden.

„Wie lautet die vollständige Tagesordnung der Sitzung der NÖ Landesregierung vom 17.01.2017? Welche Regierungsmitglieder waren anwesend? (…) Welche Beschlüsse wurden gefasst, welche Förderungen vergeben? (…) Wie lauten die Vorlagen und Beschlüsse im Wortlaut?“ Fragen wie diese richtete die grüne Landtagsabgeordnete Helga Krismer-Huber vor einigen Wochen an Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP). Anlass waren Berichte über die nach ihm benannte Privatstiftung. Die Landesregierung soll bisher Förderungen in Höhe von mehr als einer Million Euro für sie beschlossen haben. Allgemein bekannt wurde dies erst heuer.

Was zur Frage führt, wie transparent die Landesregierung überhaupt arbeitet. Die Antwort liegt nun vor: Pröll gibt gegenüber Krismer-Huber weder die Tagesordnung der Sitzung vom Jänner bekannt, noch die Anwesenheitsliste oder die Beschlüsse, die dabei gefasst wurden.

„Einer Beantwortung steht auch die Amtsverschwiegenheit entgegen.“ (Erwin Pröll)

Begründung: „Entsprechend der Rechtsansicht des Verfassungsdienstes des Amtes der NÖ Landesregierung eröffnet das in der NÖ Landesverfassung 1979 verankerte Fragerecht keine Möglichkeit, Akteneinsicht in Regierungsangelegenheiten zu erhalten, weshalb Anfragen, die inhaltlich auf nur im Wege der Akteneinsicht zu erlangende Informationen abzielen, unzulässig sind. Die NÖ Landesverfassung 1979 sieht auch keine Akteneinsicht durch Mitglieder des Landtages in die Niederschrift der Sitzungen der Landesregierung und in die Akten, die den jeweiligen Regierungsbeschlüssen zugrunde liegen, vor.“ Und außerdem: „Soweit sich die Fragen auf Beschlüsse der Landesregierung in Form der nicht öffentlichen Niederschrift beziehen, steht einer Beantwortung auch die Amtsverschwiegenheit entgegen.“

Zu Regierungssitzungen gibt es lediglich unvollständige Aussendungen des Landespressedienstes, wie Pröll bestätigt. Zur konkreten Vorgangsweise führt er aus: „Der Landespressedienst legt für jede Sitzung der Landesregierung einen Aussendungsentwurf nach redaktionellen Gesichtspunkten dem Vorsitzenden der Landesregierung (also ihm; Anm.) zur Freigabe für die Veröffentlichung vor.“

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Zum Vergleich: Die Bundesregierung veröffentlicht nach Ministerratssitzungen umgehend Beschlussprotokolle; und zwar inklusive Beilagen. Auf Länderebene scheint das freilich nicht nur in Niederösterreich nicht der Fall zu sein, wie ein Blick auf die Websites anderer Landesregierungen zeigt; Protokolle finden sich dort jedenfalls keine.

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