Mehr Handy-Masten auf Privatgründen: Netzbetreiber fordern Gesetzesänderung

BERICHT. Beschlossene Änderungen seien nicht ausreichend, „Breitband-Gipfel“ solle weitere Maßnahmen beraten. 

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BERICHT. Beschlossene Änderungen seien nicht ausreichend, „Breitband-Gipfel“ solle weitere Maßnahmen beraten.

Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes, die der Nationalrat am 11. November beschlossen hat, enthalte gute Ansätze, sei für einen „Breitband-Spitzenplatz“ aber noch nicht ausreichend, stellen die heimischen Netzbetreiber in einer Aussendung fest – die eine bisher von der Öffentlichkeit nicht wahrgenommene Forderung enthält: Die Betreiber wollen Handy-Masten auf privaten Grundstücken in Zukunft ohne weitere Einschränkungen aufstellen dürfen.

„Wir als Betreiber sind bereit, den Infrastruktur-Ausbau mit voller Kraft voranzutreiben und mitzuhelfen, Österreich an die Spitze zu bringen. Dafür brauchen wir aber entsprechende Rahmenbedingungen“, so Jan Trionow von „Drei“. Auf dem „Breitband-Gipfel“ solle daher im kommenden Jahr „unter Einbringung der Bundesregierung und der Bundesländer“ ein Paket beraten werden, „das den raschen Ausbau der Infrastruktur beschleunigt“, wie es in der Aussendung weiter heißt: „Dazu gehören beispielsweise die Aufnahme von Handy-Masten in das Leitungsrecht.“

Hinauslaufen würde das auf eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (§ 5): Als „Bereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes“ wären demnach auch Mobilfunkanbieter berechtigt, Masten auf privaten Grundstücken zu errichten. Wobei sie kaum noch Hindernisse zu befürchten hätten; vor allem nicht durch den Eigentümer. Gewährleistet bleiben müsste etwa nur eine widmungsgerechte Nutzung der Liegenschaft. Dem Eigentümer wäre lediglich eine „entsprechende Abgeltung“ zu gewähren.

> Zur Aussendung der Netzbetreiber

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