Landesfürsten in die Pflicht nehmen

KOLUMNE VON LIBERO. Bei der Durchführung der Präsidentschaftswahl wurde vor allem in den Bezirksbehörden geschlampt. Die politische Verantwortung für das systematische Versagen liegt bei den Landeshauptleuten.

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KOLUMNE VON LIBERO. Bei der Durchführung der Präsidentschaftswahl wurde vor allem in den Bezirksbehörden geschlampt. Die politische Verantwortung für das systematische Versagen liegt bei den Landeshauptleuten.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in der Causa Präsidentschaftswahl sollte abgewartet werden, so viel Zeit muss sein. Wenn derzeit – auch von angesehenen Experten – allerlei Kommentare abgegeben, Mutmaßungen angestellt, Schlüsse gezogen werden, ist das schlichtweg unseriös. Schließlich ist das der Sinn dieses aufwändigen Verfahrens, den von der FPÖ erhobenen Vorwürfen auf den Grund zu gehen, die verschiedenen Sachverhalte zu prüfen und juristisch einzuordnen – und am Ende Recht zu sprechen.

Was bereits jetzt, weil unbestritten, festgestellt werden kann: Es wurde bei dieser Wahl – vermutlich aber auch schon bei vorangegangenen – im großen Stil am Gesetz vorbei gehandelt. Offenbar haben sich bei der Stimmenauszählung Sitten eingeschlichen, die geordnete rechtsstaatliche Abläufe verhöhnen. Das ist für sich Skandal genug, unabhängig von möglichen oder tatsächlichen Auswirkungen auf das Wahlergebnis.

Wenn Behörden nicht gesetzeskonform handeln, haben sie ein massives Autoritätsproblem. Sie werden sich schwer tun, von den Bürgerinnen und Bürgern Gesetzestreue zu verlangen bzw. bei Verstößen Strafen zu verhängen. Hier zeigt sich eine Eigenmächtigkeit, die in kausalem Zusammenhang mit dem Amtsgeheimnis zu sehen ist. Behörden, die sich hinter Intransparenz verschanzen können, maßen sich eine Rolle an, die ihnen nicht zusteht.

Durch solche Schludrigkeit wird das Vertrauen in den Rechtsstaat und letztlich in die Demokratie schwer erschüttert. Die Folgen dieses systematischen Behördenversagens sind noch nicht absehbar, es hat jedenfalls das Potenzial zu einer Staatskrise.

Das heißt, die politische Verantwortung liegt zu einem guten Teil bei den Landeshauptleuten, denen die Bezirksbehörden unterstehen. 

Nach allem, was bisher bekannt ist, wurde vor allem bei der Auszählung der Briefwahlstimmen geschlampt. Die obliegt den Bezirkshauptmannschaften, Organen der Länder, die im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung tätig werden und auch Wahlen abzuwickeln haben. Das heißt, die politische Verantwortung für dieses Schlamassel liegt zu einem guten Teil bei den Landeshauptleuten, denen die Bezirksbehörden unterstehen.

Jetzt sollten sie sich zu Wort melden, sie, die sich sonst – ob gefragt oder nicht – zu allem äußern. Jetzt sollten sie erklären, was da in ihrem Zuständigkeitsbereich dermaßen aus dem Ruder gelaufen ist. Jetzt könnten sie, die sich immer für alles zuständig halten, Verantwortung dafür übernehmen, dass die Republik im Ruf steht, nicht einmal eine Wahl ordnungsgemäß abwickeln zu können. Aber es ist nichts zu hören von ihnen, sie ducken sich weg. Das Unangenehme steht nicht auf ihrer Agenda, das Unangenehme ist immer beim Bund.

Der Wahl-Skandal steht letztlich für einen falsch verstandenen, ungezügelten Föderalismus. 

Der Wahl-Skandal steht letztlich für einen falsch verstandenen, ungezügelten Föderalismus. Das Selbstverständnis der Länder ist das von Kleinstaaten, die Egoismus und Regionalpatriotismus hochhalten, die sich weitgehend selbst genügen und das Gemeinsame nur einfordern, wenn es zum eigenen Besten ist. Und in denen, mangels einer wirksamen parlamentarischen Kontrolle, vordemokratischer Geist herrscht.

Verkörpert wird dieses postfeudale Politikverständnis durch die Landesfürsten, die ihren Job überwiegend repräsentativ und parteipolitisch anlegen: Sie tingeln durch ihr Reich, verteilen Geld und Gunst, lassen sich huldigen, achten im Übrigen peinlichst auf Machterhalt und darauf, dass sich nur ja nichts ändert. In einem solchen Biotop können Zustände gedeihen, wie sie jetzt unübersehbar aufgebrochen sind.

Nach dem Desaster bei der Präsidentschaftswahl sind die Bundesländer in angewandter Demokratie unter Kuratel zu stellen: Für die nächsten Landtagswahlen sollten internationale Beobachter angefordert werden.

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