Kosmetik macht das Gesundheitssystem nicht besser

ANALYSE. Warum eine Zusammenlegung der Krankenkassen allein nichts bringt. 

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ANALYSE. Warum eine Zusammenlegung der Krankenkassen allein nichts bringt.

Zumindest die Vorarlberger Arbeiterkammer zeigt sich reformbereit und fordert eine Straffung des Gesundheitswesens: Neun Länder-Servicezentren sollen die 36 Krankenkassen ersetzen. Das ist ein Ansatz, der allerdings nicht weit genug geht: Das Problem ist nämlich nicht so sehr die Organisation der Versicherungsträger, sondern ihr mehr oder weniger schwieriges Zusammenspiel mit den übrigen Trägern des Systems: Bund, Länder und Gemeinden.

In seinem Abschiedswerk als Rechnungshof-Präsident, einem 480 Seiten starken Buch für eine „nachhaltige Entwicklung Österreichs“, geht Josef Moser noch einmal explizit darauf ein: „Im Gesundheitsbereich sind die Zuständigkeiten für Gesetzgebung, Vollziehung aber auch Finanzierung auf sämtliche Gebietskörperschaften und die Sozialversicherungsträger aufgeteilt. Im Bereich Krankenanstalten ist z.B. der Bund für die Grundsatzgesetzgebung zuständig, die Länder für die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung; für die medizinische Forschung und Lehre besteht eine ausschließliche Kompetenz des Bundes; Rettungswesen wiederum fällt ausschließlich in die Landeskompetenz; Regelung und Vollzug des Dienstrechts für Ärztinnen und Ärzte und Angehörige der Gesundheitsberufe kommen sowohl dem Bund als auch den Ländern zu.“ Nachsatz: „Diese zersplitterten verfassungsrechtlichen Kompetenzen führen zu deutlichen Ineffizienzen.“

Schon vor Jahren hat der Rechnungshof ermittelt, dass es im Gesundheitswesen nicht weniger als 15 Finanzierungsströme gebe. Ein Auszug: Den Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden; Mittel aus der Bundesgesundheitsagentur an die Länder; Mittel der Länder an die Landesfonds; Mittel der Gemeinden an die Landesfonds; Mittel des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger an die Länder; und so weiter und so fort. Die graphische Darstellung des Ganzen gleiche einem komplizierten Schaltplan (siehe am Ende dieses Textes).

Zunächst ist das Gesundheitssystem beitragsfinanziert; darüber walten die Sozialversicherungsträger mit ihren Krankenkassen. Daneben ist das System vor allem aber auch steuerfinanziert; das fällt in den Bereich von Bund, Ländern und Gemeinden. Will man eine Bereinigung, wird man also nicht umhinkommen, eines Tages nur eine Finanzierung zu schaffen, die noch dazu nur von einem dieser vier Player verwaltet wird. Alles andere bleibe Stückwerk.

Und dann setzt sich das alte Spiel fort, dass etwa die Länder als Spitalerhalter daran interessiert sind, dass möglichst viele Patienten zu den niedergelassenen Ärzten gehen; und dass die Versicherungsträger, die für die niedergelassenen Ärzte zuständig sind, das Gegenteil davon wollen.

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