Länder wollen Zugriff auf Weihnachtsgeld

BERICHT. Zur Pflegeplatzfinanzierung soll das 13. und 14. Einkommen der Bewohner nicht mehr unangetastet bleiben. 

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BERICHT. Zur Pflegeplatzfinanzierung soll das 13. und 14. Einkommen der Bewohner nicht mehr unangetastet bleiben.

Bei den Finanzausgleichsverhandlungen spießt es sich. Unter anderen auch, was die Pflege betrifft. Das geht aus dem „Beschlussprotokoll“ einer Besprechung des politischen Lenkungsausschusses vom 6. Juni hervor, das dieSubstanz.at vorliegt. Darin heißt es etwa: „Die Länder stehen der Einführung von Qualitätskriterien in der Pflege kritisch gegenüber, da Österreich über ein sehr hohes Niveau bei Pflegedienstleistungen verfügt, weitere Qualitätskriterien zu höheren Kosten führen und einem Ausgabenpfad entgegenstehen würden.“

Auf der anderen Seite sehen sich Finanz- und Sozialministerium aber mit der Forderung konfrontiert, die Länder und Gemeinden bei den Heimkosten zu entlasten. Und zwar indirekt: Der Bund soll das Pflegegeld zum Beispiel dann nicht mehr aussetzen, wenn ein Bezieher im Spital liegt. Das sogenannte Differenz- und Krankenhausruhen solle aufgehoben werden, wie es in dem Protokoll heißt. Hintergrund: Ein Teil des Pflegegeldes wird zur Heimplatzfinanzierung herangezogen; und das ist naturgemäß nur dann möglich, wenn ein Pflegegeld vorhanden ist.

Auch auf die 13. und 14. Monatsbezüge der Heimbewohner wollen „einige Länder“ einen Zugriff erhalten, so ist dem Protokoll zu entnehmen. Das würde diese treffen – bleibt ihnen bisher doch nur ein „Taschengeld“ in Höhe von 20 Prozent des Einkommens sowie – neben einem kleinen Teil des Pflegegeldes – das gesamte „Weihnachts- und Urlaubsgeld“.

Faksimile: Auszug aus dem Protokoll:

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