Auch Landeshauptleute lassen Koalition zugrunde gehen

ANALYSE. Die Chuzpe des Vorsitzenden der LH-Konferenz, Hermann Schützenhöfer, muss man haben: Rot-Schwarz die Rute ins Fenster stellen und im Hintergrund am Niedergang beteiligt sein.

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ANALYSE. Die Chuzpe des Vorsitzenden der LH-Konferenz, Hermann Schützenhöfer, muss man haben: Rot-Schwarz die Rute ins Fenster stellen und im Hintergrund am Niedergang beteiligt sein.

Deutliche Worte fand der steirische ÖVP-Chef und Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer am vergangenen Wochenende im Ö1-Journal zu Gast: Im Oktober werde sich das Schicksal der Großen Koalition auf Bundesebene entscheiden, ließ er wissen: Entweder werde sie substanzielle Reformen vorlegen oder in Neuwahlen schlittern.

Das zeugt von einer gewissen Chuzpe. Dazu muss man wissen, dass Schützenhöfer zurzeit Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz ist; und dass er damit auch eine Verantwortung für einen ordentlichen Finanzausgleich trägt. Die Verhandlungen über die Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sollen im Oktober abgeschlossen werden. Und dabei geht es vor allem auch um Strukturreformen.

Die Erfolgsaussichten sind miserabel. Und das ist nicht zuletzt auf die Länder zurückzuführen, wie Verhandlungsprotokolle zeigen. Fünf Beispiele:

  1. Die Steuerhoheit: Der Finanzminister drängt darauf, dass die Länder anfangen, zur Bewältigung ihrer Aufgaben selber Steuern einzuheben. So würde er ihnen einen Teil der Körperschaftsteuer (KÖSt) zur eigenen Ausgestaltung überlassen. Die Länder zieren sich jedoch. Zitat aus dem Protokoll des politischen Lenkungsausschusses vom 6. Juni: „Einige Länder verweisen auf den Beschluss der Landesfinanzreferentenkonferenz, wonach das Thema Abgabenautonomie vor allem aufgrund des kritischen Zeitfaktors für den nun zu verhandelnden Finanzausgleich nicht mehr weiter verfolgt werden sollte.“ Sprich: Nachdem sie das Thema – inkl. zahlreicher Expertisen, die im Auftrag des Finanzministeriums erstellt wurden – seit Jahren unbehandelt ließen, meinen sie nun, dass es sich nicht mehr ausgehe.
  2. Wenn schon keine Steuerhoheit möglich ist, dann steht zumindest eine Aufgabenorientierung zur Debatte: Geld würde demnach für konkrete Aufgaben fließen. Auch hier hapert es jedoch: „Die Länder lehnten in der Arbeitsgruppe den von BMF und BMFJ unterbreiteten Vorschlag ab, wonach Ertragsanteile von Bund und Ländern zu denen der Gemeinden umgeschichtet und aufgabenorientiert entsprechend dem Umfang der Kinderbetreuung verteilt werden sollten.“
  3. Zur Bildungsreform ist vor bald einem Jahr (am 17. November) eine Grundsatzvereinbarung getroffen worden. Die Umsetzung lässt auf sich warten. Dabei geht es u.a. um die Errichtung von Bildungsdirektionen, die an die Stelle der Landesschulräte treten sollen. Bund und Länder können sich jedoch nicht auf die Ausgestaltung einigen. Also soll im September ein Gipfel dazu stattfinden, wie es im Protokoll heißt.
  4. Probleme gibt es auch bei der Pflege. Der Bund will Qualitätskriterien festlegen. Die Länder sehen das jedoch kritisch. Begründung: Österreich verfüge ohnehin schon über ein „sehr hohes Niveau bei Pflegedienstleistungen“, weitere Qualitätskriterien würden nur zu höheren Kosten führen. Und die sind für einige Länder ohnehin schon viel zu hoch; daher fordern sie etwa einen „Zugriff auf den 13. und 14. Monatsbezug“ (bzw. die Pension) von Heimbewohnern.
  5. Nach wie vor auf sich warten lässt eine Transparenzdatenbank, der alle Geldflüsse der Gebietskörperschaften zu entnehmen ist. Auch das ist ein Thema bei den Finanzausgleichsverhandlungen. Doch auch hier gibt es Schwierigkeiten: „Die Länder verweisen auf offene datenschutzrechtliche Fragen, eine gemeinsame Rechtsposition zwischen Finanzprokuratur und BKA-VD (Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst; Anm.) ist in Arbeit.“

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