ANALYSE. Auch in Tirol werden dem Landtag weiterhin Oppositionsvertreter angehören, die nur eingeschränkte Einflussmöglichkeiten haben.
Niederösterreich habe ein neues Demokratiedefizit, hieß es auf dieSubstanz.at nach der dortigen Landtagswahl Ende Jänner aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten, die Oppositionsvertreter im Landtag haben. Vergleichbares gilt nun auch für Tirol.
Beim Nationalrat gibt es eine sehr saubere Lösung: Wer die Vier-Prozent-Hürde für den Einzug geschafft hat, bekommt fünf Mandate und kann damit alles Wesentliche tun: Insbesondere also Anträge einbringen und dafür sorgen, dass eine Anfrage dringlich behandelt wird. Anders schaut es in den Landtagen aus.
Zum Beispiel auch in Tirol: Die Grünen können dort von Glück reden, dass sie vier Mandate gehalten haben. Das ermöglicht es ihren Abgeordneten nämlich auch in Zukunft, Anträge einzubringen; mindestens vier sind dazu nötig laut §24 der Geschäftsfordnung. Damit kleinere Fraktionen nicht ganz ohne Einfluss bleiben, enthält diese Bestimmung noch einen Zusatz (Absatz 2): „Weiters ist jeder Klub berechtigt, Anträge im Landtag einzubringen.“ Das nützt Neos und der Liste Fritz, die nur zwei Abgeordnete haben.*
Wie auch immer die Opposition in Zukunft ausschauen wird, sie wird so oder so nicht umhinkommen, sich zusammenzuschließen. Zur dringlichen Behandlung einer Anfrage sind mindestens acht Abgeordnete erforderlich – Liste Fritz und die Neos bedürfen dazu also der Unterstützung von Sozialdemokraten (sechs Mandate), Freiheitlichen (fünf) oder Grünen.
Noch höher liegt die Latte für einen Untersuchungsausschuss: Für einen solchen sind zehn Abgeordnete nötig. Die Liste Fritz und die Neos brauchen also zumindest sozialdemokratische Hilfe – freiheitliche oder grüne allein würde nicht genügen.
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* Dieser Absatz wurde um die Bestimmung ergänzt, dass Anträge auch von kleineren Klubs eingebracht werden können.