BERICHT. Eine Anfragebeantwortung zeigt besonders eindrucksvoll, wofür Johanna Mikl-Leitner Haftstrafen fordert.
Hannes Amesbauer hat sich bemüht. Der freiheitliche Nationalratsabgeordnete wollte herausfinden, wie viel bei den Verkehrsblockaden von Klimaaktivisten schon passiert ist und – vielleicht auch im Sinne von Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP), die das problematisiert – erfahren, was die ganzen Polizeieinsätze schon gekostet haben. Allein: Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) kann in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung nichts Genaues bis rein gar nichts berichten.
Österreichweit gab es im vergangenen Jahr bis zum 15. November insgesamt 32 Polizeieinsätze wegen Straßenblockaden bzw. in der Regel wohl Klimaaktivisten, die sich auf die Straße klebten. Wobei es sich eher nur um ein Phänomen in Wien handelte: 29 dieser Aktionen fanden in der Bundeshauptstadt statt. Je eine in Oberösterreich (Linz), der Steiermark (Graz) und Vorarlberg (Feldkirch). In der Mehrheit der Bundesländer also gar keine. Auch in Niederösterreich nicht. Das ist insofern bemerkenswert, als die dortige, wahlkämpfende Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner Haftstrafen für Klimaaktivisten fordert und ihr Bundeskanzler Karl Nehammer (beide ÖVP) das nun auch prüfen lässt – von Karner.
Die Straßenblockaden sind diesem zufolge grundsätzlich „nichtangezeigte Kundgebungen“ und werden daher „unmittelbar nach ihrem Bekanntwerden nach den Bestimmungen des Versammlungsgesetzes aufgelöst“. Ob es bisher Verletzte gegeben habe? Karner: „Nein.“ Was die Polizeieinsätze gekostet hätten? Karner: „Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Von einer anfragebezogenen retrospektiv durchzuführenden manuellen Auswertung sämtlicher möglicherweise relevanten Aktenvorgänge wird auf Grund des exorbitanten Verwaltungsaufwandes und der damit einhergehenden enormen Ressourcenbindung im Sinne der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns Abstand genommen.“
Naheliegend noch Amesbauers Frage, ob es „im Zuge dieser Straßenblockaden zu Beeinträchtigungen von Einsatzfahrzeugen von Rettung, Feuerwehr oder anderen Blaulichtorganisationen“ gekommen sei. Karner weiß aber auch dazu nichts zu berichten: „Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Zudem bedürfte diese Frage einer Bewertung und Einschätzung, wann eine „Beeinträchtigung“ vorliegend ist. Bewertungen und Einschätzungen sind jedoch nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts.“ Anmerkung: Diese Definitionsfrage dürfte es besonders schwierig machen, eine Grundlage für die „Lex Mikl-Leitner“ zu finden. Aber das könnte sich mit der niederösterreichischen Landtagswahl am 29. Jänner ohnehin erledigt haben.
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