Zum Leidwesen der Steuerzahler

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ZAHLEN ZUM TAG. Aufgrund der Neuwahlen dürfte die Entlastung vorerst ausbleiben. Wie überfällig sie wäre, zeigt ein Blick in den Budgetvollzug.

Der Begutachtungsentwurf für die Steuer- und Abgabensenkung ab dem kommenden Jahr würde vorliegen. Allein: Ein Gesetzesbeschluss ist aufgrund der Neuwahlen im September nicht mehr zu erwarten. Zum Leidwesen der Steuerzahler. Ein Blick in den Budgetvollzug zeigt, dass sie sich eine Entlastung erarbeitet hätten.

Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres ist das Lohnsteueraufkommen heuer um mehr als fünf Prozent höher ausgefallen. Nach 8,38 Milliarden Euro hat es nunmehr 8,83 Milliarden Euro betragen. Die letzte Entlastung, die es 2016 gegeben hat, ist damit mehr oder weniger aufgefressen. Wobei man selbstverständlich beachten muss, dass das Steueraufkommen mit der Lohnsumme zunimmt; und sie wächst mit Lohnerhöhungen, aber auch der Zahl der Beschäftigten dank guter Wirtschaftslage. Auf der anderen Seite wird das Lohnsteueraufkommen durch den Familienbonus, der mit 1. Jänner dieses Jahres in Kraft getreten ist, gedämpft.

Bei der Steuerreform wäre die alte Regierung übrigens auf eine Hürde gestoßen: Wie Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf zeigen, hätten die Länder den Einnahmenausfall, der ihnen dadurch erwachsen wäre, nicht so einfach hingenommen. Wien und Vorarlberg zum Beispiel hätten Verhandlungen darüber verlangt.

 

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